Rücklagen- und Ausschüttungspolitik |
|
|
Verfasst am: 19.11.2013 11:35 |
|
|
Eines der Dinge, die ich mir irgendwie nicht merken kann... :(
Für den Jahresabschluss der Kammerer AG liegen nachfolgende Werte in Mio. EUR vor:
• Gezeichnetes Kapital: 370
• Kapitalrücklage: 10
• Gesetzliche Rücklage: 3
• Andere Gewinnrücklagen: 25
• Gewinnvortrag aus dem Vorjahr: 9
• Summe der Erträge: 900
• Summe der Aufwendungen: 820
Ermitteln Sie die Höhe des noch in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Betrags in Mio. EUR, bis der vorgeschriebene Mindestbetrag gemäß Aktiengesetz erreicht ist. |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2013 11:48 |
|
|
10% des gez. Kapital - KapitalRL - gesetzliche RL
37 - 10 - 3 = 24 Mio.
Jahresüberschuss = 900 - 820 = 80
Zuführung zur gesetzlichen RL: 5% des JÜ = 4
Jetzt vergleichst du die beiden Beträge (24 Mio; 4 Mio.) und nimmst immer den niedrigeren.
--> Zuführung zur gesetzlichen RL: 4 Mio. €
ich bitte um Korrektur, falls etwas nicht korrekt sein sollte. |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2013 12:01 |
|
|
Danke für die flotte Erklärung...
laut Lösungsergebnis kommt 24 raus... |
|
|
|
Verfasst am: 19.11.2013 13:58 - Geaendert am: 19.11.2013 13:59 |
|
|
Ich würde sagen die genannten 4 Mio. EUR entsprechen der gesetzlichen Rücklage aus §150 AktG.
Hier ist allerdings nach der „noch“ einzustellenden Rücklage gefragt, bis der vorgeschriebene Mindestbetrag erreicht ist. Und der ist 24 Mio. EUR.
„(2) In diese ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Handelsgesetzbuchs zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen.“
Daher:
370 Mio. EUR / 10 = 37 Mio. EUR - vorhandene Kapitalrücklage (10. Mio. EUR) = 27 Mio. EUR - bereits vorhandene gesetzliche Rücklage (3 Mio. EUR) = 24. Mio. EUR |
|
|
|