GmbH und nur einem Gesellschafter |
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Verfasst am: 07.09.2014 13:26 |
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Hey,
ich grüble grade über einer Aufgabe.
Zusammengefasst: Eine GmbH mit nur EINEM Gesellschafter, hat 2 Jahre hintereinander unter 500.000€ Jahresumsatz und 50.000€ Reinerlös gehabt. Ist diese GmbH dadurch von der Pflicht der Inventur etc. befreit, da sie nur einen Gesellschafter hat, oder ist die GmbH als natürliche Person zu sehen und der Gesellschafter dadurch kein Einzalkaufmann? |
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Verfasst am: 07.09.2014 16:51 |
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Obwohl die GmbH nur einen Gesellschafter hat, ist sie immer noch als eine juristische Personen des privaten Rechts und keine natürliche Person zu sehen. |
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