Verwendung des Jahresüberschusses für Investitione |
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Verfasst am: 02.10.2014 09:47 |
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Hallo zusammen,
ich steh grad aufm Schlauch.
Zur Lösung einer Aufgabe im Prüfungstrainer vom UForm-Verlag steht:
Die Auflösung von Gewinnrücklagen kann niemals in Verbindung mit Investitionstätigkeiten stehen. Die Auflösung von Rücklagen stellt eine Passivminderung dar, wogegen Investitionen Aktivmehrungen bedeuten.
Das mit der Aktiv/Passivsache kann ich gut nachvollziehen, macht Sinn für mich. Aber: In "Rechnungswesen und Controlling" von Decker&Schmelz steht zur Bildung von Geweinnrücklagen:
Der Jahresüberschuss wird dem EK zugeführt. Das erwirtschaftete Kapital steht hierdurch dem Unternehmen zukünftig z.B. für Investitionen zur Verfügung.
Wie sind diese beiden Aussagen miteinander vereinbar?
Danke für Eure Unterstützung.
LG Emma |
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Verfasst am: 02.10.2014 10:25 |
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Das eine Mal geht es um die Auflösung(!) von Gewinnrücklagen, das andere Mal um die Bildung(!) von Gewinnrücklagen!
Wenn erwirtschafteter Gewinn nicht ausgeschüttet, sondern als Gewinnrücklage im Unternehmen bleibt, steht dieses Kapital dem Unternehmen für Investitionen zur Verfügung.
Werden Gewinnrücklagen aufgelöst, wird kein neues Kapital dem Unternehmen zugeführt, sondern es verlässt u.U das Unternehmen, wenn die Auflösung beispielsweise zur Erhöhung der Dividendenausschüttung benutzt wird. |
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Verfasst am: 02.10.2014 10:45 |
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Aber ich kann nur das auflösen, was zuvor gebildet wurde.
Wenn der Grund für die Bildung der Gewinnrücklage die Verwendung für zukünftige Investitionen ist, muss es eine Vorgehensweise geben, um die Finanzierung der Investition durch die gebildeten Rücklagen in die Praxis umzusetzen. Ich dachte diese Umsetzung erfolgt durch die Auflösung der Rücklage. Aber das scheint ja nicht so zu sein.
Mir ist klar, dass bei der Auflösung der Gewinnrücklage eine Passivminderung entsteht. Was ich nicht verstehe, ist, wie werden die Investitionen verwirklicht, wenn nicht durch die Auflösung der Rücklage? |
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Verfasst am: 02.10.2014 14:56 - Geaendert am: 02.10.2014 15:04 |
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Wenn Gewinne in Gewinnrücklagen eingestellt werden, bleibt Liquidität im Unternehmen (z. B. in Form von Bankguthaben). Es fließt keine Liquidität an die Aktionäre ab.
Diese Liquidität kann auch in anderen Aktivposten stecken. Bei Investitionen kommt es zum Aktivtausch. Die Zahlungen werden z. B. durch Bankguthaben vorgenommen. |
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Verfasst am: 03.10.2014 20:26 |
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ok, verstehe. Danke an Euch beide. |
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