Betriebsergebnis = Jahresüberschuss?? |
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Verfasst am: 03.10.2014 23:28 |
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Hallo zusammen,
es geht mir um die Definition des Begriffes "Betriebsergebnis". Mein Verständnis war, dass es ein Begriff der Kosten-und-Erlös-Rechnung ist, der die Differenz aus den ermittelten Erlösen und Kosten bedeutet.
Gleichzeitig taucht er auf im Zusammenhang mit der Gesamtbetriebskalkulation auf Basis der GuV zur Ermittlung der Nettogewinnspanne (Betriebsergebnis aus normaler Tätigkeit). Bei dieser Kalkulation wird der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen mit berücksichtigt.
Wie kann das sein? Sonstige betrieblichen Erträge und Aufwendungen sind keine Kosten / Erlöse. Nennt man das Ergebnis aus der GuV nicht "Jahresüberschuss"? Oder kann der Betriebsergebnis mal das und mal das bedeuten, und falls ja, woher weiß man, was gemeint ist?
Danke. |
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Verfasst am: 04.10.2014 09:15 |
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03 Definitionen des Betriebsergebnisses nach der Formelsammlung für Abschlussprüfung Bankkaufleute
Umsatzerlöse (netto)
+/- Bestandsveränderungen
+ Andere aktivierte Eigenleistungen
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= Gesamtleistung
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
- Betriebssteuern
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
+ Sonstige ordentliche Erträge
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= Teil-Betriebsergebnis
+ Zinserträge
- Zinsaufwendungen
-----------------------------------
= Betriebsergebnis |
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Verfasst am: 04.10.2014 10:01 - Geaendert am: 04.10.2014 10:02 |
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Genau, das ist eine der Definitionen. Hier ist von sonstigen ordentlichen (!) Erträgen und Aufwendungen die Rede, es wird also der Begriff der Kosten-und-Erlös-Rechnung betrachtet, als die Differenz aus den ermittelten Erlösen und Kosten.
In der Gesamtbetriebskalkulation wird zusätzlich der Saldo aus den "Sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen" berücksichtigt. Darunter verstehe ich die Positionen Sonstige betrieblichen Aufwendungen / Sonstige betrieblichen Erträge aus der GuV, die eben keine Kosten und Erlöse darstellen, und somit nach der obigen Definition bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses nicht berücksichtigt werden dürften. |
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