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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen?
 
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2014 13:53 - Geaendert am: 05.10.2014 13:54
Hallo,

wenn in einer Aufgabe in den Angaben aus der Bilanz einer AG wegen Kreditantrag Wertpapiere (ohne nähere Spezifizierung) angegeben werde, zählen sie dann zum Anlage oder zum Umlaufvermögen?

In der Prüfung 13/14 war so eine Situation: in der Aufgabe 25 zur Ermittlung des Anlagevermögen wurden die die WP nicht berücksichtigt, in der Aufgabe 29 wurden sie zum Anlagevermögen mitgezählt (das stand so in den Lösungserläuterungen, auf das Ergebnis hatte das keine Auswirkung, da es um die Ermittlung der Bilanzsumme ging).

Zähle ich nun WP zum Anlagevermögen oder nicht?

Danke.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2014 15:04
25.
Die Wertpapiere standen in der Nähe der liquiden Mittel und nicht bei den Sachanlagen.

29. Aufgabe
Ermitteln Sie die Eigenkapitalquote in Prozent!
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2014 17:42
25)
Kann man sich denn daran orientieren? Und wenn die WP ganz unten in der Aufstellung gestanden hätten, wären sie dann zu Verbindlichkeiten geworden?

zu 29)
Richtig, "Ermitteln Sie die Eigenkapitalquote" war die Aufgabenstellung.

Zitat sus den Lösungserläuterungen:

"Zur schnelleren Ermittlung der Bilanzsumme kann dem in Aufgabe 25 ermittelten Anlagevermögen die Positionen des Umaufvermögens hinzu gerechnet werden:

Anlagevermögen 547
Vorräte 307
Ford. aus LuL 180
Liquide Mittel 86
= 1.120 Mio"

In der Aufgabe 25) ging es um die Ermittlung des Anlagevermögens. Zitat aus den Lösungserläuterungen:

"Zur Ermittlundg der Höhe des Anlagevermögens sind die Werte zu addieren, die dem Unternehmen langfristig zur Verfügung stehen. Dies sind in diesem Fall lediglich die Sachanlagen in Höhe von 457 Mio."

Daraus resultiert meine Verunsicherung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2014 19:07
In der Aufgabe geht es um eine Industriebilanz und nicht um eine Bankbilanz.
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2014 23:56
Ja, darf man denn bei einer Industriebilanz je nach Laune den Bilanzposten Wertpapiere entweder zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen rechnen???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2014 09:41 - Geaendert am: 08.10.2014 15:22
Wertpapiere gehören in einer Industriebilanz zum Umlaufvermögen.

Aufbau einer Industriebilanz
Aktiva
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten
D. Aktive latente Steuern
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Den Posten Wertpapiere gibt es nur unter Umlaufvermögen.

Den Posten Beiteiligungen oder Finanzanlagen gibt es in der Bilanz dieser Aufgabe nicht.
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2014 21:24
Das ist für mich sehr verwirrend.

Sie schreiben, den Posten Finanzanlagen gibt es in dieser Bilanz nicht, dabei geben Sie ihn selbst unter A, III an. Das ist für mich ein Widerspruch.

In "Rechnungswesen und Steuerung" vonDecker&Schmelz werden im Bsp. einer Industriebilanz Wertpapiere zwei mal angegeben:

unter A, III, Finanzanlagen als "Wertpapiere des Anlagevermögens" und

unter B, III Wertpaipiere.

gem. §266 HGB
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2014 10:01
So steht es auch definitiv in 266 HGB

A.
Anlagevermögen
...
III.
Finanzanlagen
...
5.
Wertpapiere des Anlagevermögens

und

B.
Umlaufvermögen
...
III.
Wertpapiere:

1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
sonstige Wertpapiere

Somit gibt es die Position Wertpapiere auf jeden Fall in einer Industriebilanz im Umlauf- und im Anlagevermögen.

Zur Aufgabe kann ich leider nichts beitragen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.10.2014 16:20 - Geaendert am: 08.10.2014 16:21
Angaben zur Aufgabe:
Zur Beurteilung eines Kreditantrags der Feriana AG liegen der Kreditbank AG die folgenden Jahresabschlussangaben für das letzte Geschäftsjahr vor.
Angaben aus der Bilanz Mio. EUR
Sachanlagen 457
Vorräte 307
Forderungen aus Lieferung und Leistung 180
Wertpapiere 90
Liquide Mittel 86
Laurencia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.10.2014 11:57 - Geaendert am: 09.10.2014 12:05
Ich kann da die Verwirrung schon verstehen. Nur weil die Wertpapiere so weit unten stehen, muss man davon ausgehen, dass sie zum Umlaufvermögen zählen? Wo steht denn, dass die Reihenfolge in der Aufgabe immer der Reihenfolge in der Bilanz entsprechen muss?

Ansonsten ist es wunderbar, wie sie die Korrektur ihrer Behauptung einfach unkommentiert stehen lassen. Aber sie sind ja eh der Gott hier und haben das sicher nicht nötig, mal auf die Fragen vernünftig zu antworten - mit Antworten die auch zu den Fragen passen und einleuchtend sind.


Die Lösung von der Aufgabe macht dann schon Sinn. Bei der Aufgabe 25 hat man das Anlagevermögen ermittelt. Bei der Aufgabe 29 brauchte man dann die Bilanzsumme - für deren Berechnung hat man zum bereits errechneten Anlagevermögen das Umlaufvermögen (zu dem dann wohl auch die Wertpapiere zählen) hinzuaddiert - die Wertpapiere sind aber nach wie vor Bestandteil des Umlaufvermögens. (in der Aufgabe, nicht generell!)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.10.2014 19:25
Die Reihenfolge einer Industriebilanz ist geregelt. Sie wurde auch in dieser Aufgabe eingehalten.
Somit sind die Wertpapiere den Umlaufvermögen zuzuordnen.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.10.2014 22:32
Diese Prüfungsaufgabe fand ich sehr, sehr irritierend.

Zum einen ist zu fragen, ob ein Bank-Auszubildender wissen muss, wie die Bilanz der Feriana AG aufgebaut ist (was ist das für ein Unternehmen?).

Zum anderen war die anschließende Frage zu einfach für eine Abschlussprüfung: "Ermitteln Sie die Höhe des Anlagevermögens der Feriana AG in Mio. EUR". Um die Frage richtig zu beantworten, musste man (ohne die Wertpapiere) nur die Zahl hinter den Sachanlage abschreiben(!!!). Hier ist psycholigisch eine Schwierigkeit: Jeder Prüfling denkt: Das kann doch keine Aufgabe in einer Abschlussprfüung sein! Da gehören doch bestimmt die Wertpapiere noch zum Anlagevermögen!

Fragen, die so idiotisch leicht sind, sind in einer Abschlussprüfung sehr schwer, weil jeder bei so einer Aufgabe in einer Abschlussprüfung die Schwierigkeit sucht!
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.10.2014 22:02
Ich habe verstanden, dass die WP zum Umlaufvermögen gehören und zwar wegen der Reihenfolge der Angaben. Hätten sie an zweiter Stelle unter Sachanlagen gestanden, müsste man sie zum Anlagevermögen zählen.

Was mir nach wie vor unklar ist:

In den Lösungserläuterungen (!!!) wurden die WP in der Aufgabe 25 nicht zum Anlagevermögen gerechnet (457 Mio) und in der Aufgabe 29 schon (547 Mio). Das hat meine Verunsicherung bewirkt. Ich gehe davon aus, dass es sich hier einfach um einen Fehler handelt.

Danke für die hilfreichebn Beiträge!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2014 10:47
Eigenkapital
----------------------*100 = Eigenkapitalquote
Bilanzssumme

Bilanzsumme = 95+156+141+70+84+36+386+104+48 = 1120

Eigenkapital = 95 +156+141 = 392

392*100
------------ = 35 %
1120
Emma66
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.10.2014 19:13
Ja, genau. Ein Fehler eben ;)
 

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