Bewertung Aktien zum Jahresende Risikoabschlag |
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Verfasst am: 17.08.2015 09:24 |
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Hallo, habe nochmals ein Problem.
Wenn ich Aktien zum Jahresende bewerte, warum muss ich keinen Risikoabschlag machen, wenn kein nicht realisierter Kursgewinn vorliegt?
Kapiere dies einfach nicht.
Dankeschön im Voraus |
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Verfasst am: 17.08.2015 17:00 |
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Der Risikoabschlag muss immer (!) bei Wertpapieren des Handelsbestandes (!) gemacht werden, die zum Kurs des Bilanzstichtages bewertet werden.
Egal ob ein nicht realisierter Kursgewinn oder -verlust vorliegt!
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens oder der Liquiditätsreserve ist kein Risikoabschlag zu machen! |
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