Sammelkonto GWG |
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Verfasst am: 18.09.2015 13:48 |
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Hallo,
in das Sammelkonto GWG kann ich ja nur Gegenstände des Anlagevermögens buch, die selbstständig nutzbar sind.
Was ist wenn ich einen Drück kaufe der 500 € kostet.
Muss ich diesen das sofort Abschreiben?
Danke |
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Verfasst am: 18.09.2015 14:26 - Geaendert am: 18.09.2015 14:41 |
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Wird die GWG-Sammelpostenmethode verwendet, werden alle Gegenstände
>150,00 € (netto) bis max. 1.000,00 € (netto)
beim Einkauf in den GWG-Sammelposten gebucht und entsprechend den Bestimmungen für den GWG-Sammelposten abgeschrieben.
Wichtig:
a) Bei den Beträgen handelt es sich um Preise pro Stück.
b) Gegenstände aus dem GWG-Sammelposten werden unabhängig von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) über 5 Jahre abgeschrieben.
c) Das Prinzip der zeitanteiligen Abschreibung greift beim GWG-Sammelposten nicht.
Beispiel:
Kauf eines Computers für 500,00 € netto für Depotabteilung (umsatzsteuerpflichtig) am 16.03.2015.
1. Überlegung: 500,00 € netto = GWG-Sammelposten
2. Überlegung: Depotabteilung = umsatzsteuerpflichtig, folglich wird die gezahlte "Vorsteuer" getrennt ausgewiesen und lediglich die 500,00 € für die Abschreibung maßgeblich.
3. Überlegung: GWG-Sammelposten = Abschreibung über 5 Jahre = 500,00 € / 5 = 100,00 € Abschreibung am 31.12.
Abschreibung am 31.12.:
Abschreibungen auf Sachanlagen an GWG-Sammelposten 100,00 € |
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Verfasst am: 18.09.2015 15:03 |
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Super Danke für deine ausführliche Antwort.
Eine Frage habe ich aber noch.
Was mache ich mit Dingen die nicht selbständig nutzbar sind wir z.B. ein Drucker für 550 Euro?
Schreibe ich diesen direkt über Aufwendungen ab? |
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Verfasst am: 18.09.2015 15:07 |
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Mit Sammelpostenmethode: Abschreibungen auf Sachanlagen an GWG-Sammelposten
ohne Sammelpostenmethode: Abschreibungen auf Sachanlagen an BGA |
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Verfasst am: 18.09.2015 15:10 |
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Auf keinen Fall!
Der Drucker muss zum Computer hinzugerechnet werden und das Computersystem insgesamt abgeschrieben werden. |
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Verfasst am: 18.09.2015 15:26 |
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OK.
Aber nehmen wir doch mal an ich kaufe in einem Jahr nur einen Drucker und sonst nichts.
Der Drucker ist nicht eigenständig nutzbar und hat 550€ gekostet.
Was muss ich buchen?
Danke |
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Verfasst am: 18.09.2015 16:23 - Geaendert am: 18.09.2015 16:28 |
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unrealistisch!
Wer kauft sich einen Drucker, mit dem er nichts anfangen kann?
Oder falls der Computer in früheren Jahren gekauft wurde, müsste er mit dem Anschaffungskosten des Computersystem zusammen bewertet werden. Das heißt dann wahrscheinlich, dass der Gesamtpreis über 1000 Euro netto ist und er nicht im Sammelpool abgeschrieben werden darf. |
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Verfasst am: 18.09.2015 16:26 |
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PC habe ich letztes Jahr schon gekauft :D nur mal angenommen. |
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Verfasst am: 18.09.2015 16:29 |
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Sorry, siehe oben, ich habe meinen Beitrag zeitgleich ergänzt. |
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