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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Umstellung RW: HGB zu IAS |
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Verfasst am: 16.06.2003 15:39 |
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Hi @ all,
kann mir mal jemand in Grundzügen die wesentlichen Änderungen sagen, was sich durch die Umstellung vieler Unternehmen des ReWe´s auf IAS oder US-GAAP bilanzmäßig ändert.
Wäre super!
EUREX |
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Verfasst am: 16.06.2003 21:38 |
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Fände ich ach klasse, wenn hjemand nicht nur die Unterschiede, sondern sie Wesentlichen Punkte überhaupt mal erklklären könnte... |
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Verfasst am: 16.06.2003 22:12 |
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Hi,gibt viele Unterschiede,wär zu viel auf einmal,fang mal mit dem Sachanlagevermögen an:
Begriff und Ansatzkriterien unterscheiden sich hierbei nach IAS nicht von denen nach HGB,jedoch werden nach IAS Gegenstände in Bestandteile gemäß Nutzungsdauer eingeteilt,als Beispiel:Nach HGB wird ein Fahrstuhl in einem Gebäude nicht separat in der Bilanz ausgewiesen,nach IAS,sofern sich die Nutzungsdauern des Fahrstuhls und des Gebäude unterscheiden,wird er separat ausgewiesen.
Bei der Bewertung gibt es zwei Methoden:
1.Benchmark:
Vergleichbar mit HGB,Fortführung der AK (Abschreibungen usw.)
2.Allowed alternative:
Regelmässige Neubewertung der assets,keine Begrenzung durch Anschaffungskosten
Zeitwert > Buchwert :Einstellung des übersteigenden Betrags in eine Neubewertungsrücklage
Zeitwert<Buchwert: Aufwand bzw. Verrechnung gegen Neubewertungsrücklage
Ein weiterer Unterschied besteht auch bei den ausserplanmässigen Abschreibungen,nach IAS ist die Bewertung stark verwertungsorientiert(erzielbarer Betrag),nach HGB orientiert man sich an den Wiederbeschaffungskosten
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten nach IAS gibt es keine Wahlrechte wie bei HGB,anzustetzen sind hier:
Materialeinzelkosten
Fertigunseinzelkosten
Sondereinzelkosten der Fertigung
Materialgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten
Wertverzehr des AV
FKZ (nur bei qualifying assets und allowed alternative method)
Immaterielles Vermögen
GoF ist verpflichtend erfolgswirksam zu behandeln,d.h. er ist zu aktivieren und über die ND abzuschreiben,keine erfolgsneutrale VErrechnung mit dem EK möglich(wie bei HGB).
Bewertung nach zwei Methoden wie bei SAV möglich.
Ein weiterer grosser Unterschied ist,dass man nach IAS selbst erstellte intangible assets bei Vorliegen der Ansatzvoraussetzungen aktivieren darf,kann bei wertvollen Patenten einiges ausmachen.
Wie gesagt,hier gibt es viel zu beachten,stell mal hin und wieder was rein,wenn gewünscht.
Grüsse
sausesepp |
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Verfasst am: 17.06.2003 07:58 |
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Es sind meist Veränderungen mit der Auswirkung des Ansteigens des Eigenkapitals zu erwarten.
Folgende Veränderungen bei Bilanzposten sind als wichtigste Unterschiede anzuführen:
• Aktivierung von Entwicklungskosten:
nach HGB im Regelfall nicht zu aktivieren, nach den IAS Aktivierungspflicht
• Geänderte Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden:
Nach den IAS sind zwar auch alle planmäßigen Abschreibungsmethoden zulässig, andere als die lineare Abschreibung sind ausdrücklich wirtschaftlich zu begründen; im Regelfall wird daher dann meist die lineare Abschreibung zur Anwendung kommen. Nach dem HGB sind steuerliche Sonderabschreibungen zulässig, nach IAS nicht.
• Aktivierung von Gemeinkosten in den Vorräten:
Wahlrecht nach HGB; nach den IAS Aktivierungspflicht
• Abweichende Behandlung von Leasingverträgen:
Leasinggegenständen sind nach den IAS im Regelfall durch die Leasingnehmer zu bilanzieren.
• Abweichende Bewertung von Finanzanlagen:
Nach HGB Bewertungsobergrenze historischen Anschaffungskosten; nach IAS u. U. höhere Wertansätze möglich bzw. geboten.
• Geänderte Bewertung von Pensionsverpflichtungen:
Nach HGB werden die Pensionsrückstellungen nicht dynamisiert (d.h. künftige Gehaltserhöhungen werden nicht berücksichtigt); nach IAS werden zu erwartende Gehaltserhöhungen berücksichtigt. D.h., dass im Regelfall die Pensionsrückstellungen nach IAS höher als nach HGB.
• Geänderte Bewertung von Rückstellungen:
Wahlrechte zur Bildung von Rückstellungen nach HGB werden nach IAS eingeschränkt.
• Auswirkung von latenten Steuern:
Diese müssen als Bilanzposten gebildet werden, wenn der Jahresüberschuss in der Bilanz von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abweicht. Dies ist beim IAS-Abschluss regelmäßig der Fall.
Weitere Infos auch unter:
http://www.steuernetz.de/aktuell/iasusgaap.pdf |
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Verfasst am: 29.06.2003 19:14 |
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Danke erstmals für die Infos.
Gibt es hierzu irgendwo entsprechende Literatur, die bsp. für Referat geeignet wären?
EUREX |
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