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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Wertpapiere des Handelsbestandes |
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Verfasst am: 17.11.2016 17:03 |
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Guten Tag,
ich habe 2 Fragen, da die Themen in der Berufsschule anders behandelt wurden als in internen Seminaren und alten Prüfungen.
1. Wenn ich einen nicht realisierten Kursverlust habe, also zB einen Erwerbskurs von 102% und am Bilanzstichtag 99%, dann bewerte ich ja zum Bilanzstichtagskurs. Nehme ich zusätzlich noch einen Risikoabschlag?
2. Angenommen der Erwerbskurs liegt bei 100% und zum Bilanzstichtag ist der Kurs 101% und es wird ein Risikoabschlag von 8% veranschlagt, gehe ich mit dem Abschlag bis unter den Erwerbskurs? In der Berufsschule haben wir gelernt, dass dies einen nicht realisierten Kursverlust verursacht, den man nicht hat. Deshalb sollte man mindestens zum Erwerbskurs bilanzieren. Was ist die korrekte Vorgehensweise?
Vielen Dank! |
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Verfasst am: 19.11.2016 18:14 |
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Wertpapiere des Handelsbestands bewertest du I M M E R zum Kurs am Bilanzstichtag.
Ist der durchschnittliche Erwerbskurs höher als am Bilanzstichtag nimmst du keinen Risikoabschlag.
Ist der Erwerbskurs jedoch niedriger als am Bilanzstichtag nimmst du einen Abschlag, auch wenn du diese dann mit weniger bilanzierst als erworben. |
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