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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Bewertung von Forderungen an Kunden |
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Verfasst am: 11.11.2017 19:44 |
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Hallo zusammen :)
Ich bin gerade dabei mich auf einen Test vorzubereiten und da ist folgende Frage aufgetaucht.
Ich habe eine Forderung gegen Debitor A. Diese Forderung habe ich bereits im letzten Jahr einzelwertberichtigt. Dieses Jahr wurde sie aber dann uneinbringlich.
Wenn ich für dieses Jahr die anscheinend intakten Forderungen ausrechnen möchte, muss ich dann von den Gesamtforderung die gesamte uneinbringliche Forderung abziehen oder die EWB-Berichtigung beachten?
Hier mal ein Beispiel:
Die Forderung gegen Debitor A ist uneinbringlich. Sie beläuft sich auf insgesamt 5.000€. Einzelwertberichtigung im letzten Jahr: 2.000€
Zusätzlich ist folgendes bekannt:
Debitorenentbestand vor Abschreibung: 1.316.000€
zweifelhafte Forderung: 94.000€
Forderung gegen Debitor C ist uneinbringlich geworden Höhe 151.000€
1.316.000€
- 94.000€
- 151.000€
- 5.000€ ????? Muss ich hier die 5.000€ nehmen oder die EWB-Berichtigung von
2000€ beachten?
__________
1.066.000€
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank schon einmal im Voraus! |
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Verfasst am: 12.11.2017 20:00 |
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Die in diesem Jahr uneinbringlich gewordene Forderung gegen Debitor A müssen Sie ausbuchen. Sie lösen die hierzug im Vorjahr gebildete EWB auf. Der Buchungssatz lautet:
EWB 2.000 EUR
Abschr. auf Ford. 3.000 EUR an KKK 5.000 EUR
Die gesamte Forderung in Höhe von 5.000 EUR ist uneinbringlich geworden.
Nun können Sie die Höhe der anscheinend intakten Forderungen ausrechnen:
1.316.000 EUR Debitorenendbestand vor Abschr.
- 5.000 EUR uneinbringl. Forderung (Debitor A)
- 151.000 EUR uneinbringl. Forderung (Debitor C)
- 94.000 EUR zweifelhafte Forderung (Debitor B)
= 1.066.000 EUR anscheinend intakte Forderung
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte. |
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