Bilanz Unterteilung notwendig? |
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Verfasst am: 03.01.2018 17:29 - Geaendert am: 03.01.2018 17:30 |
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Hallo,
wir schreiben bald eine Klausur und bis dato sehe ich den Lehrer leider nicht mehr, daher habe ich mir gedacht, ich frage mal hier im Forum nach.
Im Buch, das wir benutzen, ist in der Bilanz oftmals alles nochmal unterteilt. Zum Beispiel bei Aktiva:
1. Barreserven
a) Kassenbestand
b) Bundesbankkonto
Ist das notwendig, oder ist das eine freiwillige Sache um es ordentlicher zu halten?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen |
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Verfasst am: 04.03.2020 14:27 |
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Naja je nachdem wie die Buchungssätze aussehen. Wenn dort differenziert wird, dann solltest du die einzelnen Bestände aufführen. |
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Verfasst am: 05.03.2020 15:30 |
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Die Gliederung einer Bankbilanz ist in der Rechnungslegungsverordnung vorgeschrieben. Eine willkürliche Unterteilung ist nicht erlaubt. |
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