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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Prüfungstraining- kann das sein?
 
PlainVanilla
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.09.2003 19:41
Kann das unten Stehende stimmen??
Das Betriebsergebnis setzt sich doch aus Aufwendungen und Erträgen zusammen! § 275 HGB ... ???


Prüfung vom 18.09.2003 19:26 Uhr
Fragen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Welche der folgenden Gleichungen gibt den Sachverhalt richtig wieder?

Verlust = Erträge - Aufwendungen

Betriebsergebnis = Erträge - Kosten

Verlust = Kosten - Erlöse

Betriebsergebnis = Erträge - Aufwendungen

Betriebsergebnis = Erlöse - Kosten


--------------------------------------------------------------------------------
Deine Antwort ist leider falsch! Die richtige Antwort lautet:
Betriebsergebnis = Erlöse - Kosten
--------------------------------------------------------------------------------

0 von 3 Punkte
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.09.2003 20:02
hallöchen,
lt. definition in der formelsammlung, die man auch in der ap bekommt ist das betriebsergebnis:
Umsatzerlöse (netto)
+/- Bestandveränderungen
+ andere aktivierte eigenleistungen
----------------------------
= gesamtleistung
- materialaufwand
- personalaufwand
- planmäßige Abschreibungen auf anlagen
- betriebssteuern
- sonst. ordentliche aufwendungen
+ sonstige ordentliche erträge
-----------------------
= teil-betriebsergebnis
+ zinserträge
- zinsaufwendungen
-----------------------
= betriebsergebnis
=============

von daher kann ich dir noch nicht mals sagen welche antwort jetzt richtig ist. kosten und erlöse sind im controlling-bereich von bedeutung, erträge und aufwendungen in der GuV!?!?!?!
von daher würde ich sagen
BE = erlöse - kosten ist falsch,
und BE = erträge - aufwendungen ist richtig....
scheiß aufgabe auf jeden fall! :-)))
f9

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

sharon
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2003 22:11
Hallo,
würdest du einfach die Aufwendungen von den Erlösen abziehen, muss das noch nicht gleich ein "Betriebs"ergebnis sein, da hier ja auch noch a. o. Aufwendungen/Erträge enthalten sein können.

Wenn der Unternehmer z. B. eine Maschine verkauft so hat der Ertrag/Verlust aus dem Verkauf nichts mit dem tatsächlichen Geschäftserfolg zu tun. Genauso wenn eine Zahlung periodenfremd ist.

Diese (und noch andere) Aufwendungen/Erträge gehören zwar in den Jahresüberschuß/-fehlbetrag aber nicht in das Betriebsergebnis, das den Geschäftserfolg in einer Periode wiederspiegelt. Deshalb ist die angebene Lösung richtig.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2003 22:40 - Geaendert am: 25.09.2003 22:48
Aufwendungen und Erträge sind Begriffe der Finanzbuchhaltung. Dei Finanzbuchhaltung ermittelt das Gesamtergebnis.
Die Kosten- und Erlösrechnng ermittelt jedoch das Betriebsergebnis.
Aufwendungen sind nicht unbedingt gleich Kosten. Und Erträge sind nicht unbegingt gleich Erlöse.
Kosen und Erlöse sind Begriffe des internen Controllings bzw. der Kosten- und Erlösrechnung!

Betriebsergebnis = Erlöse - Kosten

--------------------------------

@ f9: Ich meine, dass deine Rechnung irgendwie Lücken hat. Was ist denn mit Kalkulatorischenkosten bzw -erträge? wo berücksichtigs du die denn? :-?

^^^^ das ist richtig!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2003 12:55
kalkulatorische kosten berücksichtigt man ja nur im controlling bzw. in der produktkalkulation... sind ja keine wirklichen kosten! eben kalkulatorisch! hab die definition aus der formelsammlung für die ap! muss also stimmen! .-)))

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

 

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