ZP Herbst 2002 Aufgabe 26 [GWG] |
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Verfasst am: 30.09.2003 16:40 |
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Hi,
kann mir bitte jemand die Aufgabe erklären??
Ich wünsche allen Die am DO ZP haben viel
Glück! |
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Verfasst am: 30.09.2003 16:56 |
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Also, ist ganz einfach....
Du weißt ja sicherlich das die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 410 EUR liegt, du gehts folgender Maßen vor:
440 / 100 = 4,4 1% = 4,4 EUR
nun die Differenz zw. 440 EUR und 410 EUR ist 30 EUR
diese Differenz teilst du nun duch 4,4 und schon haste die Lösung 6,82 %
Die Sache mit der MwSt soll dich nur verwirren...
hoffe habe dir geholfen |
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Verfasst am: 30.09.2003 16:59 |
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Hi du,
is‘ eigentlich gar nicht so schwer.
damit es sich hier um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, muss der Angebotspreis von 440 € auf 410 € (ohne Mehrwertsteuer) sinken.
Lösung:
Anwendung Dreisatz:
440,- = 100%
410,- = ? --> 93,18%
100% - 93,18% = 6,82%
Es müsste einen Preisnachlass von mindestens 6,82% geben, um eine Abschreibung als GwG vornehmen zu können.
Wünsche auch allen viel Glück am Donnerstag. Wird schon schief gehen.
Liebe Grüße
Jana |
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Verfasst am: 30.09.2003 17:03 |
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Ich danke euch beiden!!
Ich lasse mich sehr gerne verwirren!:-) |
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Verfasst am: 30.09.2003 17:04 |
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Aufgabe:
"Ihr KI möchte ein neues Faxgerät kaufen. Der vorläufige Angebotspreis des Lieferanten beträgt 440,00 € zzgl. 16 % USt. 70,40 €.
Welchen Preisnachlass in % müssten Sie mindestens erhalten, damit das Faxgerät als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden kann?"
Lösung:
GWG (Obergrenze) bis 410,00 € netto (ohne USt.) möglich
=> 440 € - 410 € = 30 € (Preisnachlass absolut in €)
30 € * 100
-------------- = 6,82 % (Preisnachlass relativ, in %)
440 € |
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