Aufbewahrungsfrist |
|
|
Verfasst am: 01.10.2003 15:11 |
|
|
Wie lange muß die Bank eigentlich Dokumente aufbewahren? |
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2003 15:14 |
|
|
In den meisten Fällen sind es 10 Jahre, gerechnet ab jewels ende des Jahres. Das is aber oft sehr Unterschiedlich, kommt eben drauf an was es für Dokumente sind. Das beste ist wenn du mal bei dir in der ZEBUHA nachfragst, weil die müssten das wissen. Oder Organisation weiß da auch bescheid MfG
Sven |
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2003 15:17 |
|
|
Entsprechende Regelungen findet man im HGB:
Kaufleute sind verpflichtet, diverse Unterlagen geordnet für eine bestimmte Zeit aufzubewahren (§ 257 HGB).
Aufbewahrungsfristen:
=> 10 Jahre: z.B. Inventare, Bilanzen/Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Buchungsbelege usw.
=> 6 Jahre: empfangene oder abgesandte Handelsbriefe
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des betreffenden Kalenderjahres der letzten Handelsbucheintragung/der Inventaraufstellung/der Bilanzfeststellung usw. (§257 V HGB). |
|
|
|
Verfasst am: 01.10.2003 15:29 |
|
|
ok, also merke ich mir einfach: Vom ende des Jahres an gerechnet immer 10 Jahre, nur wenn es ein Brief ist, dann 6 Jahre.
Cool, das ist ja richtig einfach! Und ich dachte, ich muß mir jetzt sonst noch was merken!!!
Danke!!! |
|
|
|