Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 54
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard
LeriTon
lojix2

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

monatsgenaue Abschreibung
 
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.10.2003 15:39
Und noch ne Frage:
Sagen wir mal, eine FIrma kauft sich am 15. Mai einen neuen PC und will ihn monatsgenau abschreiben -
Schreibt sie ihn dann ab Anfang Mai oder ab Anfang Juni ab?

Und sagen wir weiter, der PC explodiert am 12. August - wenn ich den Restwert als Verlust buchen will - mache ich das dann mit dem Restwert ab Anfang August oder mit dem Restwert von Anfang September?

Oder sehe ich das jetzt total falsch und es wird immer am Ende des Monats gebucht?

Hilfe, ich kann nur die Jahresabschreibung!!!

Hilfe!!!!!!!!!
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.10.2003 15:45
Hallo!?!?!
Wofür brauchst du das denn nu? In der ZP wird so eine Aufgabe zu 99% nicht dran kommen.

Und sonst schrieb doch einfach taggenau ab! *fg*

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.10.2003 16:16
Unabhängig von der Zwischenprüfung als Erklärung:

Das Anschaffungs-Datum ist wichtig für die Berechnung der Abschreibungshöhe im Jahr der Anschaffung: entweder monatsgenaue Berechnung oder die vereinfachte Halbjahrssregel (50% der normalen AfA bei Anschaffung im zweiten Halbjahr).
Diese sog. "Vereinfachungsregelung" (EStR Abschn. 44) kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern angewandt werden. D.h. bei Anschaffung im ersten Halbjahr = volle Jahresabschreibung. Bei Anschaffung im 2. Halbjahr, kann noch die halbe Jahresabschreibung gebucht werden.
Bei Grundstücken z.B. ist die Abschreibung im Jahr der Anschaffung monatsgenau zu berechnen. Wird ein derartiges Wirtschaftsgut im Laufe eines Monats angeschafft, kann dieser Monat voll abgeschrieben werden.
Nadjeschda
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.10.2003 16:54
ok, und WIE buche ich jetzt monatsgenau?
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse