Und noch ne Frage:
Sagen wir mal, eine FIrma kauft sich am 15. Mai einen neuen PC und will ihn monatsgenau abschreiben -
Schreibt sie ihn dann ab Anfang Mai oder ab Anfang Juni ab?
Und sagen wir weiter, der PC explodiert am 12. August - wenn ich den Restwert als Verlust buchen will - mache ich das dann mit dem Restwert ab Anfang August oder mit dem Restwert von Anfang September?
Oder sehe ich das jetzt total falsch und es wird immer am Ende des Monats gebucht?
Das Anschaffungs-Datum ist wichtig für die Berechnung der Abschreibungshöhe im Jahr der Anschaffung: entweder monatsgenaue Berechnung oder die vereinfachte Halbjahrssregel (50% der normalen AfA bei Anschaffung im zweiten Halbjahr).
Diese sog. "Vereinfachungsregelung" (EStR Abschn. 44) kann bei beweglichen Wirtschaftsgütern angewandt werden. D.h. bei Anschaffung im ersten Halbjahr = volle Jahresabschreibung. Bei Anschaffung im 2. Halbjahr, kann noch die halbe Jahresabschreibung gebucht werden.
Bei Grundstücken z.B. ist die Abschreibung im Jahr der Anschaffung monatsgenau zu berechnen. Wird ein derartiges Wirtschaftsgut im Laufe eines Monats angeschafft, kann dieser Monat voll abgeschrieben werden.