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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

geringwertige Wirtschaftsgüter
 
azubinchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 17:14
Hi,

kann mir jemand nochmal genau sagen bis wieviel Punkten man eine eins, zwei, drei usw. bekommt!
Danke!
...und wenn Ihr gerade schonmal dabei seid, wie hoch war nochmal der Betrag bei geringwertigen Wirtschaftsgütern?

Daaaanke...!
sweety81
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 17:22
ab 92 gibts ne 1
ab 85 ne 2
ab 67 ne 3
ab 50 ne 4
ab 30ne 5--> ist gleich der Prozente
majmun
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 17:41
Meinst Du bis welchen Betrag die GWG‘s im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden können????
sweety81
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 17:45
Gwg sind doch zw. 60 und 460 € und können sofort abgeschrieben werden. was unter 60 ist muss sofort al aufwand erfasst werden
SueL
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2003 18:46
Waren GWG nicht 410 EURO????
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2003 18:47
Stimmt! Bis 60,- Euro netto muss die Anschaffung sofort auf ein Aufwandskonto gebucht wurden (Ich glaub der Bruttowert wird da genommen)! Ab 60,- Euro bis 410,- Euro netto kann gewählt werden zwischen der vollen Abschreibung im ersten Jahr oder man kann es auch auf einige Jahre verteilen!

Muss man da dann den Bruttobetrag hernehmen für die Abschreibung oder den Nettobetrag?

- Hätte jetzt bei der vollen Abschreibung im ersten Jahr den Bruttobetrag genommen!
Pincke
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 19:51
Um herauszufinden, ob das Gut GWG ist, rechnest du die Umsatzsteuer ab.
Die Abschreibung erfolgt dann mit dem aktivierten Betrag, also wenn keine Vst abgesetzt werden konnte mit der Steuer und wenn Vst abgesetzt werden konnte ohne Steuer.
Viel Glück
Billo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2003 20:09
Preis des Gut‘s unter 410 € -ohne MwSt- dann darfst du‘s im Anschaffungsjahr gleich voll Abschreiben.

d.h. mal angenommen du bezahlst für dein Stuhl oder so 406 € incl. MwSt dann kannst du 350 Euro gleich über GWG abschreiben...(musst es aber nicht) den rest verbuchst du als VSt
Meißt sind die Aufgaben ja so, dass ein KI z.b. 10 Stühle im Gesamtwert von 35000 € kauft (ok 35´ is‘n bisschl viel ;-) )
und du dann sagen sollst wie am günstigsten abgeschrieben werden kann....bzw. wie was gebucht wird
 

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