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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Anlagendeckungsgrad II ***HILFE****
 
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2003 14:28
Hi Leutz!!!

Hab grad n Übungsaufgabe gemacht wo beim Anlagendeckungsgrad II die Pensionsrückstellungen nicht mit in die Formel eingerechnet wurden!!!
Pensionsrückstellungen sind doch aber immer langfristig oder gibts da Ausnahmen????
Stimmt die Lösung net oder hat ma uns des in der Schule falsch erklärt????

Ironbuegeleisen

P.S. Mittwoch is der Spaß??? ja endlich rum
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.11.2003 14:29
Pensionsrückstellung gehören meinem Wissenstand nach zum langfristigen Fremdkapital und müssen somit einbezogen werden.

Gruß Mike
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2003 14:32
Der Meinung bin ich nämlich auch!!!
Na ja wär ja nicht das erste Mal, daß ne Lösung falsch ist!!!

Mercy
Tito
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2003 14:56
Keine Bange... bin mir da auch ganz sicher, das die Pensionsrückstellungen eibezogen werden, hab das Thema gestern von vorn bis hinten zerlegt...
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2003 15:38
Sind Pensionsrückstellungen net Eigenkapital?!?

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Tito
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2003 15:44
Pensionsrückstellungen werden nicht zum Ek gezähl, nur wenn es um den Anlagedeckungsgrad II geht...
Pensionsrückstellungen sollen ja irgendwann den AN zugute kommen, deshalb ist es langfristiges Fremdkapital.( AG spart für die AN...)
sunx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.11.2003 15:44
Ne. Sie werden ja für die Pensionäre zurückgelegt und stehen einer Auszahlungsverpflichtung gegenüber.Deswegen sind sie langfristiges FK.
Lg, Sunx
SueL
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2003 15:46
Richtig, Pensionsrückstellungen sind langfristiges FK.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2003 15:53
Da ein bestimmter Teil in den nächsten Jahren fällig wird, kann es sein, dass in der Aufgabe z. B. steht, dass Pensionsrückstellungen zu 80 % langfristig und der Rest kurzfristig ist. Ist nichts angegeben, geht von 100 % Langfristigkeit aus.
 

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