Rechnungswesen-Stoff |
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Verfasst am: 22.11.2003 23:25 |
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Hi,
also ich hab mir grad mal meine Rewe-Sachen angeschaut und dabei waren mir noch n paar Sachen unklar:
1. Bucht man die EWB sofort wenn z. B. das Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Forderung zweifelhaft wird oder erst zum 31.12.?? Haben auf Kurs gelernt dass man das erst zum 31.12. bucht und in der Schule glaub ich sofort bei Bekanntwerden! Im Buch steht dass man es nicht gleich buchen MUSS! Aber was wird jetzt in der Prüfung gemacht??
2. Wenn ich etwas einkaufe (unter 60 Euro- also AVK) dann muss ich doch den Bruttobetrag über das Konto AVK (Allgemeine Verwaltungskosten) buchen und in die GUV übernehmen, oder?
3. Wenn ich ein GWG hab das ich im ersten Jahr abschreib- muss ich doch auch den Bruttobetrag abschreiben- egal ob im umsatzsteuerpfl. oder freien Bereich? |
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Verfasst am: 22.11.2003 23:37 |
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Also zu 1.
wenn die Forderung zweifelhaft wird, haben wir gleich gebucht:
( z.B. insolvenzverwalter sagt das die Quote wahrscheinlich bei 20 % liegt die )
Abschreibungen a. Forderungen an EWB
und wenn der Forderungsausfall feststand:
(wenns auf den oberen fall bezogen ist und wir alles bekommen)
EWB 80 % an KK 100 %
LZB 20 %
Und in dem Prüfungsbuch werden die EWB auch gleich gebildet.
2. JA
3. Gute Frag ;-) ??? |
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Verfasst am: 23.11.2003 10:01 |
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Zu 3 würde ich auch ja sagen
Beispiel
Die Bank kauft einem Kunden ne Ware für 375 zzgl. MwSt ab.
Dementsprechend handelt es sich hierbei um ein geringwirtschaftliches Gut bis 410 ohne MwSt.
Dieses wird nun zunächst einmal aktiviert.
GWG an Kunden KK 435 Euro (375 + 16%)
Am Ende des Jahres
Abschr. a Sa. an GWG 435 |
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Verfasst am: 23.11.2003 18:38 |
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Dankeschön! |
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