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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Benötige Hilfe beim Bilanzwert von eigenen WP
 
julie882
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2003 19:14
Es geht um folgende Aufgabe:

Ermitteln Sie den Bilanzwert von eigenen Wertpapieren!

7,5% Pfandbriefe, Jahreskupon + 1.6. uff. (deutsche Zinsmethode)
Anfangsbestand: 200000,00 €
Kurs: 105,5%
Keine Umsätze
Börsenkurs am 31.12. : 104%

Mir geht es inbesondere um die Buchungssätze bzw. um deren € - Werte.
Habe mir dazu im Unterricht schnell was mitgeschrieben
- blick da jetzt aber irgend wie nicht mehr so ganz durch!

Wäre echt lieb, wenn mir da mal wer auf die Sprünge helfen könnnte :-) !

Danke !
sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 21:55
Hi,

also ich hoffe ich hab dich richtig verstanden!
Der Zinstermin ist der 01.06 - immer im Nachhinein! - Die Pfandbriefe wurden zum Anschaffungskurs von 105,5 % angeschafft! Der Kurswert am Bilanzstichtag ist 104,00 %.

So: Zuerst die Stückzinsen!

Hab da nach meiner Methode (in diesem Fall hab ich act/act genommen) 214 Stückzinstage rausgekriegt

Stückzinsen= (214x200.000x7,5% / 100x365)=8.794,52 Euro

Bilanzwert= nach dem Niederstwertprinzip (Eigene Wertpapiere gehören in Prüfungsaufgaben im Normalfall zum Umlaufvermögen soviel ich weiß)

Also: 200.000 Euro x 104% = 208.000 Euro

208.000 + 8.794,52 = 116.794,52 Euro Bilanzwert

Die Buchung wäre dann

SBK an Eigene WP 116.794,52 Euro

So hätte ich das gerechnet! Bitte korrigiert meine Fehler so schnell wie möglich!!! Dankeschön. Weiterhin wunderschöne Prüfungsvorbereitung wünsch ich allen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2003 22:09
Die Zinserträge müssen zuerst gebucht werden:
Wertpapiere an WP-Erträge 8.794,52
Kannnix
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 22:25 - Geaendert am: 24.11.2003 22:29
N´Abend!

Also wenn es sich um die deutsche Methode handelt, sollte doch mit 30/360 gerechnet werden. Dann sind die Tage für die Stückzinsberechnung 210, demzufolge muss ein Zinsertrag für das abgelaufene Jahr i.H.v. 8.750Euro auf das Bestandskonto gebucht werden.

Anscheinend liegt zu dem ein nicht realisierter Kursverlust vor. Und: RICHTIG! dieser muss abgeschrieben werden. Also noch AaWP (Abschreibung auf Wertpapiere) an EWP 3.000.
Natürlich nur ein muss, bei dauernder Kursminderung. Ansonsten gemildertes NWP.



Aber:
kannix
;o)

hatsuun jindo

sandra85
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 22:28
Das hätte ich zuerst auch gedacht aber die deutsche Zinsmethode hat doch eigentlich nix mit den Pfandbriefen zutun! Die nimmt man ja nur im Kundengeschäft! Keine Ahnung warum die dann bei dieser Aufgabe erwähnt wird!

Kann mich aber auch täuschen!! ( Ich hätte jedenfalls dieses "deutsche" ignoriert!)
Kannnix
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2003 22:32
Also nach IHK-Formelsammlung fallen die tatsächlich unter die deutsche Methode. Sind nämlich nicht aufgeführt und in allen anderen Fällen (ausser den aufgeführten) soll mit der deutschen Methode gerechnet werden.

Wie se wollen!
Und für die Prüfung gilt:
Folgefehler werden laut Einladung zur Prüfung berücksichtigt.
(Hoffentlich!)
nero
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2003 22:37
Ich meine es gibt beide Zinsrechenmethoden bei Pfandbriefen. (meistens act/act)

Wenn in der Aufgabe jedoch die deutsche Zinsrechenmethode angegeben ist würde ich diese auch verwenden.
 

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