Halbeinkünfteverfahren |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:03 |
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Hey zusammen,
wir hatten im Unterricht ein Problem mit dem Halbeinkünfteverfahren. Und zwar:
Fall 1:
Bardiv. 1000€
Kein FSA
=> 20% KEST + 5,5% Soli Abzug von 1000€
Gutschrift = 789 €
Soweit so klar
Fall 2
Bardiv. 1000€
FSA 500€
=> 500€ Anrechnung an den Freistellungsauftrag,
500€ Steuerfrei wegen Halbeinkünfteverfahren
Gutschrift = 1000€
Auch dieser Fall ging in Ordnung
Fall 3
Bardiv. 1000€
FSA < 500€ Beispiel 200€
Meine Meinung:
500€ Steuerfrei (Halbeinkünfte) 200€ Frei wegen Freistellungsauftrag 300€ steuerpflichtig (-21,1%; KEST+Soli)
Gutschrift = 500 € + 200€ + 236,70€ = 936,70
Andere Meinung:
200€ Steuerfrei wegen Freistellungsauftrag und 800€ Steuerpflichtig
Gutschrift = 200€ + 631,20€ = 831,20€
Was stimmt jetzt?
Unser Lehrer hat meine Meinung vertreten, wusste es aber nicht genau. |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:17 - Geaendert am: 25.11.2003 12:50 |
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Also ich hätte da ne andere Meinung:
Bard. 1000,-
davon steuerpflichtig 500,-
FA 200,-
--> FA langt nicht aus deshalb:
Soli u. KEST (211 Euro) von der Bardividende
Nettodividende: 789
Dabei handelt es sich aber nur um eine Steuervorauszahlung. |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:37 |
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Hi, zum 3. Teil
1000 Euro Bardividende
- 400 Euro FSA (200 Euro * 2 wg. Halbeinkünfteverf.)
=600 Euro steuerpflichtig
126,60 Steuern (Kest und Soli=
= Gutschrift von 873,40 Euro |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:43 |
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Ne, Sorry Mike aber das ist Murks.
Dividenden sind zur Hälfte steuerfrei, sie unterliegen also nur zu 50% der Besteuerung = 500 Euro. |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:53 |
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@dd
wen man hier so alles trifft ;))
@all
Also ich bin ebenfalls Mike‘s Meinung, in Anlehnung an ein Schreiben vom BFM am 31.05.2001:
Divi: 1000€
davon 400€ steuerfrei ( FST *2 wg. HEV)
und 600 € steurpflichtig mit 20% +5,5%
@VaHn
Ja Dividenden sind zur Hälfte steurfrei, wenn ein ein FST vorliegt und im Rahmen der Steuererklärung werden sie auch nur zur Hälfte in das zu versteuernde Einkommen gerechnet! Aber wenn z.B. kein FST vorliegt wird auch die komplette Div. mit 20% + 5,5% versteuert! |
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Verfasst am: 25.11.2003 12:57 |
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Ich schließ mich auch der Meinung 873,40EUR Gutschrift an.
Denn irgendwo hab ich mal gehört wie jemand sagte, dass es ja eigentlich nicht Halbeinkünfteverfahren, sondern Doppel-Freistellungsverfahren heißen müsste.
Also bin ich auf das gleiche Ergebnis wie Mike gekommen.
Außerdem haben wir so ein Beispiel auch in einem Prüfungsvorbereitungskurs gerechnet und dort wurde auch nicht die Dividende halbiert, sondern Der Freistellungsauftrag verdoppelt! |
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Verfasst am: 25.11.2003 13:10 |
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Die Antwort von Mike ist richtig.
Wie schon gesagt wurde berücksichtigt das KI das HAlbeinkünfteverfahren nur, wenn ein FA vorliegt, dann wird dieser nur zur Hälte belastet. Liegt kein FA oder ein nur unzureichender vor, so muss man auf den vollen Betrag der nicht durch den FA gedeckt ist KEST und Soli zahlen. Das Finanzamt will dadurch erreichen das die Leute eine Steuererklärung abgeben, weil es sich so für Leute lohnt die einen Steuersatz von bis zu 42,2 % haben.
Grüße |
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Verfasst am: 25.11.2003 13:14 |
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Ich habe hier folgendes vorliegen: allerdings hab ich gerade nochmal im EStG nachgeguckt und die entsprechenden Paragraphen so nicht gefunden. Vielleicht einer von euch??
Die dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Dividenden werden nur mit ihrem steuerpflichtigen Anteil auf das jeweils vom Steuerpflichtigen seiner Bank erteilte Freistellungsvolumen angerechnet. (§ 44 a Abs.1 Nr.1 EStG)
Übersteigt der steuerpflichtige Teil der Dividende das dem KI erteilte Freistellungsvolumen, soweit es für Dividenden zur Verfügung steht, ist zu beachten, dass bei der Bemessung der Kapitalertragssteuer für die teilweise steuerpflichtige Dividende § 3 Nr. 40 EStG keine Anwendung findet, die steuerfreie Hälfte also einzubeziehen ist.
Gruß Mike |
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Verfasst am: 25.11.2003 13:16 |
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Servus!!!
Also Halbeinkünfteverfahren heisst:
- entweder doppelte FSA nehmen oder
- 40% KESt
Also hier:
Bardividende 1000
FSA 200 (*2 = 400)
von verbleibenden 600 -20% KESt + SoLi
oder
Bardividende 1000
Halbeinkünfte = 500
-FSA (200) =300
davon 40% KESt + Soli
= Gutschrift 500 + Ergebnis!
Beide Ergebnisse sind dann gleich 873,40€!!!
Gruß |
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Verfasst am: 25.11.2003 13:46 |
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@ Freddy
servus
@ all
Also wenn ich alles Richtig verstanden habe (ich pflichte der 400€ frei; 600€ pflichtig Variante bei) dann müsste bei einer
Divi von 8000€
und einem FSA von 3100€
1800€ Steuerpflichtig sein.
richtig? |
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Verfasst am: 25.11.2003 13:54 |
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ich stimme zu! |
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Verfasst am: 25.11.2003 14:11 |
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Vorsicht!
Steuerpflichtig an sich wären von den 8000 EURO die Hälfte, also 4000 EURO.
Du meinst wahrscheinlich den Betrag wovon du Kest + Soli als Steuervorauszahlung leisten musst, dann stimmt das.
Grüße |
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Verfasst am: 25.11.2003 14:15 |
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Ja genau. Der Kunde bekommt eine Bescheinigung für KEST u. Soli von den 1800. Steuerpflichtig sind die 4000€ |
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Verfasst am: 25.11.2003 14:20 |
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Okay, das stimmt natürlich!
Also ich würde rechnen:
8000EUR (Dividende)
- 2x 3100EUR (FSA)
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= 1800EUR (zu versteuernder Dividendenanteil)
Daraus folgt:
H 8000EUR (Dividende)
S 360EUR (20% KeSt von 1800EUR)
S 19,80EUR (5,5% Soli)
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= 7620,20 Gutschrift auf dem Konto
also 379,80EUR Steuervorauszahlung.
Insgesamt steuerpflichtig in der Steuererklärung wären 4000EUR, also die Hälfte der Dividendeneinkünfte.
Stimmt das jetzt so?! |
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Verfasst am: 25.11.2003 14:40 - Geaendert am: 25.11.2003 14:43 |
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Jo alles bestens, so würd ich das auch machen.
Wenn der jetzt einen Einkommensteuersatz von 30 % hat, dann glaube ich würde das so aussehen.
4000 EUR steuerplichtig
-3100 EUR Freibeträge
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900 EUR zu versteuernde Einkünfte
30% 270 EUR Steuerschuld
379,80EUR vorausbezahlt
Daraus folgt eine Erstattung von 109,80 EUR
Grüße
Edit: Der Freibetrag vor dem Finanzamt ist natürlich normalerweise für 2 Personen 3202,--. HAbs jetzt nur auf die oben erwähnte Einnahme bezogen. |
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