Fonds für allgemeine Bankrisiken |
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Verfasst am: 06.12.2003 21:24 |
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Hallo Mitmenschen,
wollte Euch schlauen Bankern mal eine kleine Frage stellen, und hoffe Ihr stürzt Euch drauf...ist nämlich wichtig.
War selbst mal Banker...bin aber jetzt fauler Student, und hab` vergessen was es mit dem Fond für allgemeine Bankrisiken auf sich hat?!
Gibts den auch für Sparkassen?!
Hoffe hier geht es immer noch so freundlich zu wie früher, da hat man innerhalb von MInuten Antworten gehabt.
Würd mich freuen
Danke_Jan
PS: Stopft den Koch ins Haushaltsloch! |
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Verfasst am: 06.12.2003 22:56 |
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Hi..
meinst du den Einlagensicherungsfonds?? der leistet Hilfe wenn zum Bsp das KI mal zahlungsunfähig würde..falls ja, dann gibts den auch bei Sparkassen..allerdings nennt man ihn da Stützungsfonds. |
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Verfasst am: 06.12.2003 23:03 |
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Hi!
Meinst du die Verbandseigenen Sicherungseinrichtungen?
Bei den Sparkassen gibt es eine Institutssicherung über den Stützungsfonds der regionalen Sparkassen und Giroverbände. Er tritt ein bei Zahlungsunfähigkeit, bzw. Verlusten, die grüßer sind als das Eigenkapital!
Habe genau das eben gelernt, weil ich nächste Woche BWL schreibe. Und auch ein Problem. Vielleicht kannst du mir da weiterhelfen, oder irgendwer anderes?!
Wir hatten da eine Aufgabe:
Die Müller GmbH hat bei der Volksbank AG ein Festgeld von 7,5 Millionen. Das haftende EK der Bank beträgt 20 Mio. In welcher Höhe ist die Einlage gedeckt?
Wir haben gerechnet:
Gesetzl. Sicherung von 90% der Einlage höchstens 20.000 EUR, also hier 20.000.
Einlagensicherungsfonds 30% des haftenden EK der Bank.
In diesem Fall 6 Mio.
Davon werden dann die 20.000 abgezogen.
Macht 5.980.000 EUR, die aus dem Einlagensicherungs-fonds kommen.
Dann die 5.980.000 aus dem Sicherungsfonds + gesetzl. Sicherung von 20.000 = 6 Mio, somit 1,5 Mio Verlust!
Warum zieht man die 20.000 von der gesetzl. Sicherung ab? Warum erhält die GmbH nicht 6 Mio + 20.000 als Entschädigung??
Wäre toll, wenn mir da einer weiterhelfen könnte!!! |
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Verfasst am: 06.12.2003 23:35 - Geaendert am: 06.12.2003 23:36 |
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Fonds für allgemeine Bankrisiken
Passivposten Nr. 11 der Bankbilanz ...; Sonderposten nach § 340 g HGB. ... Offen im "Fonds für allgemeine Bankrisiken" ausgewiesene Vorsorgereserven haben Eigenkapitalcharakter und werden bei der Feststellung des haftenden Eigenkapitals der Kreditinstitute dem Kernkapital zugerechnet (im Gegensatz zu den stillen Vorsorgereserven, die nur Ergänzungskapital sind. Zuführungen ... und Erträge aus der Auflösung dieses Postens sind in der GuV gesondert auszuweisen. Damit besteht für externe Bilanzadressaten völlige Transparenz.
Quelle: Gabler Bank-Lexikon, 12. Auflage
TIPP: Die 12. Auflage (2000) gibt es momentan als CD-ROM für nur 9,95 Euro bei www.jokers.de - die aktuelle, 13. Auflage in Buchform kostet immerhin 74,00 Euro! |
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Verfasst am: 07.12.2003 11:12 |
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Gabler Banklexikon, CD-ROM, früher EUR 74.00, jetzt nur
EUR 9,95
ist wirklich ein guter Hinweis.
Ich benutze dieses Lexikon und bin sehr zu frieden. |
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Verfasst am: 10.02.2004 14:13 - Geaendert am: 10.02.2004 14:13 |
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Zurzeit kostet die CD mit dem Banklexikon von Gabler nur noch 4,95 Euro bei
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Das ist ein echtes Schnäppchen!
Jürgen Krumnow
Gabler Banklexikon, CD-ROM
Best.-Nr. 417104 |
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