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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Vorsteuer u, Umsatzsteuer.
 
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.12.2003 22:57
Moin Leute !

wie würdet ihr buchen:

SB_terminals für die Privatkundschaft mit den Funktionen
Aufruf und Ausdruck von Konto- und Depotinformationen, Eingabe von Zahlungsverkehrsaufträgen, Nettopreis
48 000€ + 16% Umst.

BGA/ KASSSE

ich raff den mist mit diesen scheiss steuern net und dann noch so ne beschissene aufgabe. wer kann helfen BIDDEE..
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Wieso sind Vermögensverwaltungen Umst. pflichtig?
Und was sind Vermögensverwaltungen?
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Und meine letzte frage:
Wie werden Sortenankäufe und verkäufe beim Kassenkonto gebucht?

Sortenankäufe: Kasse/ KKK
Sortenverkäufe: KKK/Kasse

stimmt das so???

Ich wünsch euch allen frohe weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.....................

Matthias
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 09:42
Das Entgelt für die Benutzung des SB-Terminals wird dem Kunden ohne Umsatzsteuer belastet. Deshalb wird der Kauf brutto verbucht, d. h. mit Umsatzsteuer.
BGA 55.680 € an KKK 55680 €

Ein Vermögensverwalter verwaltet das Vermögen anderer. Diese Aufgabe kann auch ein Sellbständiger, der KI betreibt, ausführen. Dieser Selbstständige muss für seine Tätigkeit Umsatzsteuer verlangen. Wenn nun ein KI diese Verwaltung ausführt, wird sie gleichgestellt. Sie muss auch Umsatzsteuer verlangen.

Folgende Buchungssätze sind richtig:
Sortenankäufe: Kasse/ KKK
Sortenverkäufe: KKK/Kasse
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.12.2003 13:34
Ich danke Dir Hermann.

Schöne Feiertage :-)
Berlinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.12.2003 13:49
Die Antwort ist nicht ganz richtig zu der Umsatzsteuer und zwar muss die Bank bei einem Kauf für das SB-Terminal Umsatzsteuer bezahlen, bekommt sie aber, jenachdem, am Ende des Jahres oder Quartalsmäßig erstattet. Sie wird dem Kunden zwar nicht belastet, aber das SB-Terminal ist ja eine Anschaffung für uns.

BGA 48000€
Vorsteuer 7680€
an KKK (Konto des Verkäufers, der Firma, bei unserer Banz.B.) 55680€
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.12.2003 16:01 - Geaendert am: 23.12.2003 16:08
Der Selbstbedienungsterminal wird im umsatzsteuerfreien Bereich eingesetzt. Deshalb darf die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer gebucht werden.
Die Befreiung der meisten Umsätze der Kreditinstitute von der Umsatzsteuer ergibt sich aus §4 Nr. 8 UStG.
Der Vorsteuerabzug ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Vorumsätzen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden. Da bei Kreditinstituten der überwiegende Teil der Umsätze steuerfrei gestellt ist, bedeutet dies einen weit gehenden Ausschluss von Vorsteuerabzug.
 

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