Hallo
Grund und Boden wird meines Wissens nach auf jeden Fall nicht abgeschrieben. Wenn in den Anschaffungskosten des Gebäudes die 1 Mio. € für den Grund und Boden entahlten sind, dann wäre der lineare Abschreibungsbetrag (4.000.000,00 € * 0,02 = ) 80.000,00 EUR.
Und nun verrate doch mal, wie die Lösung deines Lehrers lautet?!?!?
PS: Gruß an Uwe und Martina... ;-))*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
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