Abschreibung ???!!??? |
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Verfasst am: 15.04.2004 08:30 |
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Halli hallo ihr Lieben!!
Mal ne Frage wie berechnet man denn die neue Abschreibung und was muss ich da genau beachten! Wäre klasse wenn mir jemand mal ein kurzes Beispiel geben kann ich hatte das nämlich nicht in der schule und hab in zwei wochen ap (schnief)
Danke schon mal und euch nen schönen Tag
Liebe Grüsse die Tina |
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Verfasst am: 15.04.2004 08:44 |
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Was meinst du denn mit der "neuen" Abschreibung? Das einzigste neuere was ich weiß ist daß man degressiv nur noch mit max. 20% des Vorjahreswertes abschreiben darf anstatt mit 33% wie früher. Aber so neu ist das eigentlich nicht... x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x-x
when the shit is about to hit the fan, ‘t is about time you‘d shut your mouth |
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Verfasst am: 15.04.2004 09:34 |
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Ja ne das ist mir schon klar ich meine das ich ab 01.01.2004 nur noch monatlich abschreiben darf und nicht mehr jährlich/halbjährlich und ich weiss nicht wie das gehen soll!!! |
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Verfasst am: 15.04.2004 09:47 |
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kein plan , kommt nicht in der prüfung dran , also who cares... ;) |
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Verfasst am: 15.04.2004 10:18 |
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Das Gesetz fordert eine monatsgenaue Abschreibung, so dass beispielsweise bei einem Kauf im November nur noch 2 / 12 anstatt ein halbes Jahr (also 6 / 12) angesetzt werden.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße, Lisa. |
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Verfasst am: 15.04.2004 10:22 |
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Ist das denn mit der neuen Gesetzgebung (Kauf Nov. 2/12 statt 6/12) schon prüfungsrelevant??
Was ist mit den anderen Neuerungen, VL-Förderung, Stückzinstopf, etc.?
Gruß, Marité |
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Verfasst am: 15.04.2004 10:55 |
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In der schriftlichen Prüfung ist bei Gesetzesänderungen angegeben nach welcher Methode gerechnet werden muß!!!
Für die mündliche Prüfung muß jedoch die neue Gesetzlage angewendet werden!!!
Im schriftlichen werden die Änderungen jedoch noch nicht berücksichtigt sein, da die Prüfung ja schon vor längerem erstellt worden sind!!!
Im Falle der Abschreibung ist jetzt speziell auf die Änderung bei GWG´s zu achten!!!Grüße aus der Sonne vom
Ironbuegeleisen |
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Verfasst am: 15.04.2004 12:50 |
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Hallihallo,
lineare Abschreibung muss immer monatsgenau abgerechnet und bilanziert werden. => pro rata temporis
Es gilt keine Vereinfachungsregel. Siehe §7 EStG
; )
Flo |
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Verfasst am: 15.04.2004 13:36 |
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@Flo
Na da hat ja jemand etwas aus dem letzten Semester behalten! Ich gratuliere! |
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Verfasst am: 15.04.2004 14:43 |
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@Thotty:
Wollte nur mal beweisen, dass man auch was über die semesterferien behalten kann ; )
Jetzt vergisst selbst DU das nicht mehr.
Sonnige Grüße vom Parkplatz |
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