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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Kapitalrücklagen
 
Buschi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2004 14:26
Hallo,

kann mir hier jemand "Kapitalrücklagen" definieren?

Wäre supi wenn mir jemand helfen kann..

Danke.
Kirsa
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.04.2004 15:03
Hallo,

Rücklagen werden vom JÜ gebildet und können denUN für Investitionen etc. dienen.
Gummibaerchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.04.2004 15:47
Das Agio bei Aktienemissionen kommt auch in die Kapitalrücklage.

z.B. Aktie hat Nennwert von 50 €, wird aber für 55 € aufgelegt
-> Die 50 € kommen ins Gezeichnete Kapital und die 5 € in die Kapitalrücklage

--------------------------------------------------
Don´t worry, be happy!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.04.2004 16:09
Definition aus Gabler Banklexikon:
Kapitalrücklagen sind Teile des Eigenkapitals;
Kapitalrücklagen sind offene Rücklagen von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die nicht wie Gewinnrücklagen (bzw. Ergebnisrücklagen bei Genossenschaften) aus Gewinnthesaurierung (Selbstfinanzierung) entstehen, sondern nach §272 II HGB in besonderen Fällen der Außenfinanzierung gebildet werden müssen.

In die Kapitalrücklagen sind einzustellen:
a) der Betrag, der bei Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird (Aufgeld),
b) der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte (Wandelanleihen, Optionsanleihen) zum Erwerb von Anteilen erzielt wird,
c) Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile (Vorzugsaktien) leisten sowie d) andere Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten (z. B. Nachschüsse von GmbH-Gesellschaftern).
Buschi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.04.2004 19:29
Oh, super. Toll, ihr habt mir gut weiter geholfen. Danke. Grüße!
 

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