Aufgabe Nr. 55 ZP Frühjahr 2001 [Abschreibung] |
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Verfasst am: 23.09.2002 15:57 |
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Sie beschäftigen sich mit der Abschreibung eines von Ihrem KI am 05.Januar 2001 gekauften Aktenschrank. Der Listenpreis ist 850,- DM zuzüglich 16%Ust. Der Händler gewährt einen Rabett um 10%.Aktenschrank wurde für PK Abteilung angeschafft und hat eine vorraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren
Wieviel beträgt die Abschreibung am Ende des Jahres 2001, wenn Sie die höchstzulässige Absetzung für Abnutzung nach dem Steuerrecht vornehmen?(keine Rundungen)
Die Lösung soll 887,4 oder 765,00 sein und ich weiß einfach nicht wie ich auf die Lösung komm. Dabke für eure Hilfe im Vorraus.
Bye |
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Verfasst am: 23.09.2002 16:18 |
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also wenn du 850 DM + 136 DM (16%) bekommst du 986 DM. davon ziehst du 10% ab. dann bekommst du 887,4 DM. jetzt frag mich nur nicht warum es im 1 jahr voll abgeschrieben wird. normalerweise werden dinge nur voll abgeschrieben wenn 1 stück nicht mehr als 800 DM kostet. |
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Verfasst am: 23.09.2002 16:20 |
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850 + 16% = 986
- 10% Rabatt = 887,4
geringwertiges Wirtschaftsgut deshalb volle Abschreibung
850- 10 %= 765 |
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Verfasst am: 23.09.2002 16:28 |
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Danke für die Hilfe ich habs jetzt begriffen.
Das mit den geringwertigen Wirtschaftgütern kann ich dir dafür jetzt erklären!!
Normalerweise darf‘st du die 16 Prozent Ust. nicht dazurechnen, da diese von der jährlichen Abschreibungsberechnung ausgeschlossen ist. Ebenso Rabatte etc.
Nebenkosten wie z.B Transport, Montage werden jedoch dazu gezählt.
Somit ist das Ergebnis 765,- DM und der Aktenschrank kann im ersten Jahr voll abgeschrieben werden, da er ein geringfügiges Wirtschaftsgut darstellt. |
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Verfasst am: 23.09.2002 17:21 |
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Natürlich darfst du die 16% MWST mit abschreiben, denn heut ist die Grenze ja 410,- Euro Netto, d.h. + 16% MWST darfst du voll abschreiben.
MM |
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Verfasst am: 23.09.2002 20:28 |
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Hey!
Hab da jetzt auch mal eine Frage!Muß man geringwertigen wirtschaftsgüter jetzt mit oder ohne Mehrwertsteuer rechnen?Dachte ohne und dann zieht man die 10%Rabatt ab und hat die Lösung.Ist das nicht immer so?Das man ohne Mehrwertsteuer rechnet? |
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Verfasst am: 24.09.2002 10:53 |
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bewegliche, abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter netto 410 EUR darf man als GWG voll abschreiben. Je nachdem ob das Anlagegut in einer Abteilung genutzt wird, in der umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Erträge generiert werden, kann man die USt auch mit abschreiben, da sie ja aktiviert wird. |
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