Brauche Hilfe! Bankmathematik,uiiiiiiiiiiuiu, Keinen Plan |
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Verfasst am: 13.07.2004 20:18 |
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Moin,
ich glaube ich habe den thread im falschen Forum gepostet, ich glaube das Thema ReWe kommt meinem Problem aber am nächsten.
Ich habe tierische Probleme mit dem Theme Bankmathe. Mit Sachen wie taggenauer Abrechnung bei festverzinslichen WP´s oder die verschiedenen Valutierungen blicke ich einfach nicht durch. Hauptknackpunkte: Abrechnung Spareinlagen, Festverzinsliche WP´s, Sparbriefe etc..
Hat jemand eine Ahnung, wo ich eventuell Lösungen, verständliche Erklärungen oder sogar Hilfe herbekomme?
Danke im Voraus! |
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Verfasst am: 13.07.2004 23:13 |
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Mitazubis, gerade Fertiggewordene oder Mitschüler fragen... Nachhilfe ist ein guter Weg... das kann zwei Noten nach oben bringen, habe es miterlebe, zwar als Nachhilfegebende, aber das hilft echt!
Noch eine kleine Eselsbrücke zu Bundes-WPs:
Alpha und Omega - Das A (Anleihe) und O (Obligation) sind börsenfähig!_________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 14.07.2004 10:48 |
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würde dir nen ähnlichen tipp geben. oft ist es so, dass man die art und weise, wie die dinge erklärt werden , nicht nachvollziehen kann...daher würd ich versuchen, mir die ganzen sachen von mitazubis oder ehemaligen erklären zu klassen, die die thematik verstanden haben.
denn jeder von denen wird die sache ein wenig anders angehend und mit sicherheit findest dann auch jemanden, der das so erklärt, daß du das verstehst. |
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Verfasst am: 14.07.2004 18:41 |
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Berechnung der Stückzinsen
Merke:
• Der Käufer erhält vom Verkäufer die noch nicht fälligen Zinsscheine mit der Anleihe mitgeliefert und kann bei Fälligkeit die Zinsen für die gesamte Zinsperiode einlösen.
Dem Verkäufer müssen die besitzanteiligen Zinsen (Stückzinsen) vergütet werden.
• Vertragsabschlüsse in Wertpapieren werden zwei Börsentage nach Abschluss erfüllt.
Geldvaluta = Handelstag + 2 Börsentage
Zinsvaluta = Geldvaluta ./. 1 Kalendertag
• Zinsen werden einen Tag nach Ende der Zinsperiode vergütet. Zinsvaluta = Zahltag ./. 1 Kalendertag
• Die Zinsen werden nach der act/act-Methode berechnet. |
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Verfasst am: 14.07.2004 19:04 |
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Moin,
mhhh, super danke!:) Ich denke mal, die Grundmaterie habe ich so hinbekommen. Unser lieber Mathelehrer legt nur Wert auf die "Transferleistung", d.h. er nimmt Aufgabentypen, die wir noch nicht hatten und ich Mathegenie schmeiße alles durcheinander. Kleines Beispiel:
Sparer verfügt val. 30.März 2003 ohne Künsdigung über die gesamte Spareinlage mit einer vereinbarten Kü´frist von 6 Monaten. Die Sperrfrist ist abgelaufen. Verzinsung: 3% Vorschusszinsen: 1/4 des vergüteten Habenzinssatzes. KI berechnet eine Auflösungsgebühr von €10. Das KI zahlt €48973 aus.
Wer versteht da noch etwas? Was haben die 6 Monate damit zu tun? sind die 48973 nicht 103,75%? Keine Ahnung.
Danke:) |
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Verfasst am: 15.07.2004 11:35 |
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die 6 monate sagen aus, dass er 6 monate vorher den betrag kündigen hääte müssen; da er das nicht getan hat fallen eben diese VZ an. mehr heißt das nciht..da er aber ja 2000 eur freibetrag pro kalendermonat hat,musst du die dann bei der berechnung außen vorlassen...ich hoffe das wolltest du wissen?! |
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Verfasst am: 15.07.2004 17:23 - Geaendert am: 15.07.2004 21:04 |
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Ein paar Anmerkungen:
1. Auflösungsgebühren sind seit einiger nicht mehr erlaubt.
2. Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gibt es keinen Freibetrag von 2000 Euro.
3. Die Rechenaufgabe entspricht nicht der Praxis. In der Praxis stellen sich solche Probleme nicht, wel man den Kontostand, den Auszahlungstag und den Zinssatz kennt. In der Bankpraxis ist der Auszahlungsbetrag zu errechnen und nicht umgekehrt. Solche Aufgaben können sich nur ... Lehrergehirne ausdenken. |
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Verfasst am: 03.11.2004 11:04 |
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Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse; Stand 01.04.2004
§ 20 Stückzinsenberechnung
(1) Bei Geschäften in Schuldverschreibungen werden, wenn die Geschäftsführung nichts anderes bekannt
gemacht hat, Stückzinsen in der Höhe berechnet, in der das Wertpapier zu verzinsen ist.
(2) Die Stückzinsen stehen dem Verkäufer bis einschließlich des Kalendertages vor der Valutierung zu. Die
Berechnungsmethode wird von der Geschäftsführung festgesetzt. |
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