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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage zu Termineinlagen
 
Manu85
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.11.2004 08:00
Hallo,

ich dachte immer, man kann bei Termineinlagen nicht vorher verfügen, d. h. z. B. schon nach 2 Wochen oder so!

In meinem BBL-Buch steht, man kann vorher verfügen!

Wie ist dies zu verstehen?
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2004 08:51
Unter welchem Kapitel steht es denn?
Und was genau steht da?

Wäre für die Lösung des Problems echt hilfreich!
moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2004 09:31
Du kannst zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Typ A oder B egal, auch vor Fälligkeit verkaufen...
Das KI kann zum Hauspreis Stückelungen bis zu 5.000,- im Kalendermonat zurücknehmen...
Also sei die Annahme, dass sowas nicht vorzeitig zurückzuführen sei, in diesem Falle aufgehoben...

gruß, moak

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Dumm stellen schafft Freizeit
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herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 09:47
Klar KANN vorzeitig über Termineinlagen verfügt werden. Nur unseren Kunden sagen wir immer, dass NICHT vorzeitig verfügt werden kann.
Und wenn ein Kunde dann doch mal unbedingt vorzeitig verfügen will, dann stimmen wir aus Kulanzgründen natürlcih zu, nehmen im Gegenzug aber ein Vorfälligkeitsentschädigung!

MfG

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2004 09:49 - Geaendert am: 09.11.2004 09:50
BaFin beschreibt das Festgeld wie folgt:
"Als Festgeld bezeichnet man eine Einlage, die bis zu einem bestimmten Termin fest angelegt wird. Die häufigsten Laufzeiten sind 30, 60, 90 oder 180 Tage.

Die Höhe der gezahlten Zinsen hängt von der Laufzeit und dem angelegten Betrag ab. Die Zinszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit.

Vorzeitige Verfügungen über den angelegten Betrag sind nur unter Zinseinbußen möglich."
 

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