rückstellungen |
|
|
Verfasst am: 16.11.2004 12:43 |
|
|
hi,. wer kann mir den unterschied zw rückstellungen und rücklagen erklären und was für was gut ist. ich kapiers net so ganz was wann, wie die bilanzsumme verändert oder so=)
bitte um hilfe=) |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2004 12:44 |
|
|
Ups, wollte garnicht antworten. |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2004 12:52 - Geaendert am: 16.11.2004 12:52 |
|
|
rückstellungen bildet das ki zb für pensionen der ausscheidenden mitarbeiter
und für beträge, die im alten jahr fällig sind, aber erst im neuen jahr bezahlt werden
rücklagen sind zuführungen zum ek, z.b. die gewinnrücklage, in diese fliesst der Jahresüberschuss
außerem sind gesetzliche rücklagen vorgeschrieben.
wie das mit der bilanzverändeerung aussieht kann ich aber leider auch nicht sagen. |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2004 12:58 |
|
|
ach ja:
rückstellungen entstehen, wenn ein ki am bilanzstichtag noch mit aufwendungen rechnet, deren entstehungsgrund im abgelaufenen geschäftsjahr liegt, deren höhe und Fälligkeit aber ungewiss ist.
Für:
- Steuern
- Kosten für schwebende Prozesse
- Prüfungskosten für Jahresabschluss
- |
|
|
|