Kursgewinnberechnung |
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Verfasst am: 19.11.2004 11:48 |
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Noch was zum berechnen:
Ein Kunde kaufte festverzinsliche Effekten im Nennwer von 60.000€ zu einem Kurs von 95% des Nennwerts.
Zwei Jahre später verkaufte er diese Papier zu 99%
Wie hoch war sein Kursgewinn? |
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Verfasst am: 19.11.2004 11:53 |
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Hi!
Ich denke mal 4%, oder nicht?
1. Variante:
60000:100 * 95 = 57000
60000:100 * 99 = 59400
=> 2400 EUR
2. Variante:
60000:100 * 4 = 2400
=> 2400 EUR
Gruss
Andre |
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Verfasst am: 19.11.2004 11:56 |
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er hat einen Kursgewinn von 2400,- EUR
er kauft es zu 95% --> 57.000,-
verkauf zu 99 % -----> 59.400,-<><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde! |
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Verfasst am: 19.11.2004 12:00 |
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Also ich geh jeweils ovn den 60.000€ aus.
Habe nämlich in meiner Berechnung einen Fehler gemacht. Ich rechne:
60000*0,95=57.000
57000*0,99=56430
Hab da einen Denkfahler drin oder wer hilft mir? |
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Verfasst am: 19.11.2004 12:10 |
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das erste mit den 95% Kauf ist ja richtig und du musst bei dem zweiten mit verkauf auch von den 60.000,- ausgehen. immer vom Nennwert <><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><><>
Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde! |
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Verfasst am: 19.11.2004 12:13 |
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Der Kurswert bezieht sich immer auf den NW, nicht auf den KW von Papieren, die ich irgendwann mal gekauft habe... |
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Verfasst am: 19.11.2004 14:36 |
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Richtig, Du mußt immer mit dem Nennwert rechnen. Er hat für die Papier zwar, wie Du ja richtig berechnet hast, nur 57.000 Euro bezahlt, aber der bei Wiederverkauf interessante Wert ist der Nennwert. Schließlich würde er, wenn er die Papiere bis zur Fälligkeit behalten würde, auch 60.000 Euro ausgezahlt bekommen und nicht 57.000 Euro. ---------------------------------------------------------------------------------------
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. |
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