geringwertige Wirtschaftsgüter |
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Verfasst am: 22.02.2005 13:55 - Geaendert am: 22.02.2005 21:11 |
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Hallo,
nicht aktivierungspflichtige Güter können ja direkt als Aufwand erfasst werde. Heißt das das dann im Umkehrschluß das es nicht auf ein Bestandskonto erfasst werden muß?
Bin mir nicht sicher ob ich es auch wirkich verstanden habe.
Vielen Dank für die Hilfe! |
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Verfasst am: 22.02.2005 17:34 |
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da kannst du mal sehen wen das alles intressiert.....
also mich auch nicht....... |
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Verfasst am: 22.02.2005 17:38 |
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Nein Gerinwertige Wirtschaftsgüter werden direkt über das Konto GWG erfasst nicht über ein Bestandskonto wie BGA o. ä. . Wobei ich jetzt ernsthaft überlegen muss wie man den die GWG die nicht direkt als Abschreibung erfasst wird am Ende bucht. (Abschlussbuchung von GWG) War das dann GWG an Abschreibungen) ?????
Weiß es auch nicht mehr so richtig! War aber erst 5 Wochen her.Mit freundlichen Grüßen
Wildecker
Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad! |
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Verfasst am: 22.02.2005 17:45 |
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@ wildecker: ich glaub so wirds gebucht, bin mir aber auch net mehr sicher?! X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X
"Geld ist wie Klopapier, wenn mans am dringensten braucht, hat man keins.
X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X*X |
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Verfasst am: 22.02.2005 20:41 |
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Also die GWG sind ein aktives Bestandskonto, wo Beträge eingebucht werden, die zwischen den Grenzen von (ich glaube) 50,-EUR und 410,-EUR (oder sind die mittlerweile überholt??) liegen.
Für Beträge die darunter liegen wird direkt das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen" angesprochen, so jedenfalls der damalige Wortlaut unseres Berufsschullehrers.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 22.02.2005 22:20 |
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Betragen die Kosten pro Stück unter 60 Euro, werden die Beträge - nicht auf Abschreibungen, sondern - auf ein Aufwandkonto, z. B. AVK, gebucht. |
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Verfasst am: 23.02.2005 15:58 |
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GWG werden entweder direkt beim Kauf abgeschrieben (unter 50 €; "Abschreibung auf GWG") oder am Jahresende (50 bis 410 €; Buchung beim Kauf auf GWG-Aufwandskonto und am Jahresende "Abschreibung auf GWG")
Hoffentlich hab ich etz keinen Zwurrl reingebracht...Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!! |
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Verfasst am: 23.02.2005 22:32 |
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Grundsätzlich sind auch geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro ohne Umsatzsteuer) in einem besonderen Verzeichnis zu erfassen, das aber dann entbehrlich ist, wenn die Erfassung auf einem besonderen Konto erfolgt. Wirtschaftsgüter bis zu 60 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten
(ohne Umsatzsteuer) brauchen weder in einem besonderen Verzeichnis noch auf einem besonderen Konto festgehalten zu werden. |
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