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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Steuerlast des KI bei Abschreibungen
 
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.10.2002 14:46
Hallo zusammen,

kann mir jemand einleuchtend erklären, warum Abschreibungen gemäß §340 f,g keinerlei Auswirkungen auf die Steuerlast des KI haben?
Liegt das daran, dass diese Positionen bei der Berechnung einfach nicht berücksichtigt werden und die Reserven erst bei Auflösung als Zuführung in die GuV einfließen?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß
Dominik
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.10.2002 20:39
Hey Ihr super Azubis/nen,

muss doch hier einige von euch geben, die auch AP haben! Kann mir wirklich niemand bei meinem Problem helfen?

Gruß
Dominik

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2002 19:45
Also, ich versuche das jetzt mal:

§340f - Vorsorgereserven
Die Vorsorgereserven können in Höhe von 4% auf den Bestand der Forderungen an Kunden und an KI + WP der Liquiditätsreserven gebildet werden. Sie werden gebucht: Abschreibungen an versteuerte PWB. Sie ist also in der Bilanz sichtbar. Sie zählen zum Ergänzungskapital.

§340g - Fonds für allgemeine Bankrisiken
Es sind ebenfalls offene Vorsorgereserven = in Bilanz sichtbar Sie zählen zum Kernkapital. Sie haben keine Obergrenze, da ja jeder sehen kann, wie hoch die Vorsorgereserven sind. Das Konto -Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken- ist ein Aufwandskonto, welches über GuV abzuschließen ist. Die Vorsorgereserve wird nicht steuerlich nicht als Aufwand anerkannt

Die EWB u. PWB kann man zum Beispiel nicht in der Bilanz sehen. Sie werden verrechnet und somit nicht versteuert.

Ich hoffe, dass ich dir damit etwas helfen konnte.

Viel Spass im entspurt,
EllenEins
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2002 14:20
Hallo zusammen,
die Abschreibungen nach § 340 HGB werden steuerlich nicht aktzeptiert, d.h. sie werden aus versteuerten Gewinnen gebildet. In der Praxis sieht dies folgender Maßen aus: In der Steuerbilanz erscheinen sie gar nicht, mindern daher auch nicht den Jahresüberschuss.
Gruß
Ellen
 

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