Gesetzliche Grundlage für Sparbücher |
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Verfasst am: 30.03.2005 12:54 |
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Meine tolle Chefin hat mir vorhin die Frage gestellt was denn die rechtliche Grundlage von Sparkonten ist?! Also denk ich mal irgendein BGB § aber welcher??? Hat einer von euch ne Ahnung?! Viiiieeelen Dank |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:02 |
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alles was mit spareinlagen zu tun hat, ist in den rechkredv.
geregelt!!
im bgb is da nix drinnen__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:04 |
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ähmm okay und wo find ich die?! also in der Filiale haben wir die nich :-( |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:40 |
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oder schau im grill nach..
da is auch alles drinnen!!!
§21 Absatz 4 RechKredV.__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:58 |
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Hab immer gedacht das es kein gesetzliches Sparbuch mehr gibt??? |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:19 |
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ja doch das gibt es schon noch.. vorallem in der theorie :-( |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:21 |
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Hallo!
Das gesetzliche Sparbuch mit der 3-monatigen Kündigungsfrist ist nicht nur Theorie! Wir haben dieses Sparbuch immer noch!
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:32 |
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Es gibt es schon aber das gesetzliche gibt es nicht mehr. Es ist nur noch Sparbuch mit 3 mon. kdgf. Im Gesetz ist es nicht mehr geregelt glaub ich oder? |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:36 |
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Gesetzlich Grundlage sind glaube ich die Vorschriften über das Darlehn. |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:45 |
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@henne: nope!!!!
alles in den rechkredv!!
warum sollte es das gesetzliche sparbuch nicht mehr geben???
hat bei uns in der gegend noch JEDE bank__________________________________________________
Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!
>>>> Alles wird gut <<<< |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:49 |
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Steht so im Kompaktwissen vom stam verlag |
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Verfasst am: 30.03.2005 15:02 - Geaendert am: 30.03.2005 15:03 |
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schau unter § 21 absatz 4 rechkred nach.
merkmale einer gesetzlichen spareinlage und was als spareinlage definiert werden darf :)
Als Spareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszuweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sind durch ausfertigung einer urkunde, insbesondere eines sparbuches als spareinlage gekennzeichnet.
2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.
3. sie werden icht von Kapitalgesellschaften, genossenschaften, wirtschaftlichen vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen zwecken oder es handelt sich brei den von diesen unternehmen angenommenen geldern um sicherheiten gemäß § 551 des BGB oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes.
4. Sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten auf.
Sparbedingungen, die dem Kunden das Recht einräumen, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zu einem bestimmten Betrag, der jedoch pro Sparkonto und Kalendermonat 2000 Euro nicht überschreiten darf, ohne Kündigung zu verfügen schließen deren Einordnung als Spareinlagen im Sinne dieser Vorschrift nich taus. Geldbeträge, die auf Grund von Vermögensbildungsgesetz geleiste werden, gelten als Spareinlagen. Bauspareinlagen gelten nicht als Spareinlagen....
Grill / Perczynski lässt rgrüßen....keine garantie für Rechtschreibung :P
P.S. Die Bezeichnung "Spareinlage" ist nicht geschützt. Den Kreditinstituten ist es unbenommen, Einlagen gegenüber Kunden als Spareinlagen zu bezeichnen, die niht den Bedingungen von § 21 Abs. 4 RechKred entsprechen, z.B. täglich fällige Einlagen oder Einlagen mit siebentägiger Kündigungsfrist. |
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Verfasst am: 30.03.2005 18:43 |
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Es gibt kein gesetzliches Sparbuch mehr. Die Vorschriften im KWG über Spareinlagen sind schon lange gestrichen worden.
Grundlage der Spareinlagen sind:
- RechKredVO
- Bedingungen für den Sparverkehr
Beide sind keine Gesetze! |
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