Investmentfonds - Maximal zukauf von Aktien |
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Verfasst am: 18.04.2005 13:55 |
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Hallo!
Ich hab eine Frage zu Investmentfonds: Der Fondsmanager darf nur eine bestimme Höchstzahl bzw. einen bestimmten Prozentsatz von den ausgegebenen Aktien in den Fonds kaufen. Wie hoch ist dieser Prozentsatz?
Vielen Dank im Vorraus...
Julia |
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Verfasst am: 18.04.2005 13:58 |
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Also wieviel das jetzt genau ist weiß ich auch nicht!
Aber auf der Seite der Bafin müsste des stehen schau dort doch mal unter KAGG nach!
Katha |
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Verfasst am: 18.04.2005 14:00 |
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Soweit ich weiß gilt das KAGG gar nicht mehr. Hört sich eh scheiße an. *g* |
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Verfasst am: 18.04.2005 14:06 |
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Wenn das KAGG nicht mehr gültig ist, wo ist das denn dann alles geregelt?
In Deutschland geht doch nichts ohne Gesetz oder Verordnung... |
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Verfasst am: 18.04.2005 14:10 |
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Klar is das noch irgendwo gestzlich geregelt, weiß bloß nicht mehr, wo. Ich schau daheim mal nach. Kann auch sein daß es bloß umbenannt, mit nem anderen Gesetzestext zusammengefasst oder sonst wie verändert wurde, aber daß es das KAGG als solches nicht mehr gibt, da bin ich mir relativ sicher. |
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Verfasst am: 18.04.2005 14:36 |
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der fondsmanager kann aktien bis zu einem anteil von 100% kaufen. dann wird der fonds bloß halt in eine andere Risikoklasse eingestuft. es gibt da keine begrenzung |
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Verfasst am: 18.04.2005 15:29 |
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Bei Dachfonds gibt es die Beschränkung, dass der Dachfonds bis zu max. 20 % des Fondsvermögens in Anteilen eines einzelnen Investmentfonds anlegen darf. Er muss also mind. 5 Einzelfonds enthalten.
Zudem darf ein Dachfonds dabei nicht mehr als 10 % der Anteile eines Einzelfonds halten.
Ich weiß nicht ob du das gemeint hast, aber andere Beschränkungen sind mir sonst nicht bekannt |
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Verfasst am: 18.04.2005 15:36 |
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@Guybrush wäre super wenn du mal nach schauen könntest das würde mich jetzt nämlich interessieren wo des alles geregelt ist! |
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Verfasst am: 18.04.2005 15:57 |
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Super!!! Danke |
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Verfasst am: 18.04.2005 18:26 |
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Ist jetzt im Investmentfondsgesetz geregelt, es gilt weiterhin die "10-20-40-5 - Regel" aus dem alten KAGG.
Es dürfen maximal 10% des Sondervermögens in Einzelwerte desselben Emittenten (bei Werten des Bundes 20% ) investiert werden. Der Gesamtwert der WP, deren Anteil am Sondervermögen 5% übersteigt, dürfen maximal 40% des Sondervermögens ausmachen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 18.04.2005 20:55 - Geaendert am: 18.04.2005 21:02 |
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Wie bereits von canopus erwähnt, gilt das Investmentgesetz (InvG) vom 15. Dezember 2003.
Wie bereits Cupra erwähnt dürfen nur 10 % einer AG erworben werden.
§ 64
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2) Die Kapitalanlagegesellschaft darf für alle von ihr verwalteten Sondervermögen Aktien desselben Ausstellers nur insoweit erwerben, als die Stimmrechte, die der Kapitalanlagegesellschaft aus Aktien desselben Ausstellers zustehen,
10 Prozent der gesamten Stimmrechte aus Aktien desselben Ausstellers nicht übersteigen.
Quelle:
http://www.bafin.de/gesetze/invg.htm |
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