Jahreabgrenzungen |
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Verfasst am: 21.04.2005 14:44 |
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Hallo zusammen!
Wir haben diese Woche einen Rewe-Test geschrieben, darunter folgende Aufgabe:
" Kosten, die durch die Prüfung des Jahresabschlusses entstanden sind und für die die Berechnung im folgenden Geschäftsjahr erfolgt."
Was ist das?
1 = Rückstellungen
2 = sonst. Verbindlichkeiten
3 = Rechnungsabgrenzung
Was würdet ihr meinen?
Danke und Liebe Grüße
Janka--------------------------------------------------
Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter,
die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300
Wörter,
die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25.911 Wörter!
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Verfasst am: 21.04.2005 14:46 |
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Ich würde "Rückstellungen" sagen, weil man ja die genaue Höhe der Kosten noch nicht kennt... You may know who you are now -
but you don‘t know who you may be!
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer... |
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Verfasst am: 21.04.2005 14:51 |
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@alea:
hab ich auch gedacht, aber die antwortt ist falsch!
angeblich sind es die sonst. verbindlichkeiten, mit der begründung, dass die kosten im alten jahr ENTSTANDEN SIND.
wenn noch jemand meint, dass es die sonst. verbindlichkeiten sind, kann er mir hoffentlich erklären, warum? denn die antwort von meinem lerhrer hat mir nicht gereicht *g* hab sie auch nicht wirklich verstanden.
an meiner note würde der punkt eh nix ändern. würde es aber gerne verstehen!
grüße
janka |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:31 |
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Hallo,
ja es sind sonstige Verbindlichkeiten. Die Kosten (also der Aufwand) ist im alten Jahr passiert. Du bezahlst es aber erst im nächsten Jahr. Das heißt du musst eine zeitliche Abgrenzung vornehmen.
Da du ja Aufwendungen hast kommen nur 2 Posten in Frage. Entweder ARA oder sonstige Verbindlichkeiten. ARA ist es aber nicht, da du ARA nur nimmst, wenn du schon im alten Jahr bezahlst und den Aufwand teilweise im neuen Jahr hast. Hier ist es aber andersrum. Also muss du über den Posten sonstige Verbindlichkeiten eine sogenannte transistorisch Abgrenzung treffen.
Ich hoffe, das hat Dir etwas geholfen.-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:31 - Geaendert am: 21.04.2005 17:39 |
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Da irrt der Lehrer, das kann ja mal vorkommen. Es wären sonstige Verbindlichkeiten, wenn der Betrag feststünde!
Da aber "die Berechnung im folgenden Geschäftsjahr erfolgt", steht der Betrag offenbar noch nicht fest.
Daher die richtige Schlussfolgerung: es sind Rückstellungen!!! (Allg. Verwaltungskosten an Rückstellungen)___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:35 |
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Genau, es sind Rückstellungen zu bilden, weil die Kosten geschätzt werden. |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:47 |
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Oder stand vielleicht noch ein Betrag dahinter? |
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Verfasst am: 21.04.2005 17:51 - Geaendert am: 22.04.2005 14:53 |
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Der Jahresabschluss wird etwa 3 bis 6 Monate nach Bilanzstichtag geprüft. Deshalb kann man den Betrag nur schätzen. Um zu buchen, braucht man den geschätzten Betrag. |
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Verfasst am: 21.04.2005 18:41 |
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@speedy:
nein, ein betrag stand nicht dahinter!
@all:
genauso hab ich meine antwort dem lehrer auch erklärt, aber er hat das nicht so gesehn.
aber ich bin ja schon mal froh, dass ihr das auch alle so gemacht hättet.
was mich nur wundert:
die meisten aus meiner klasse haben gesagt, es wären die sonst. verbindlichkeiten. nur ein paar, einschließlich mir, haben diese kosten für rückstellungen gehalten.
irgendwas müssen die sich doch dabei gedacht haben, aber keiner konnte mir wirklich erklären, was!
naja, danke auf jedenfall für die antworten!
liebe grüße
janka |
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Verfasst am: 21.04.2005 19:56 |
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Vielleicht kannst du deinen Lehrer ja mit dem Rewe-Lehrbuch überzeugen. Denn die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses sind immer eins der Paradebeispiele für Rückstellungen in Lehrbüchern!
Deine Mitschüler haben das wahrscheinlich in der Mehrzahl falsch, weil euer Lehrer das im Unterricht vielleicht genauso erklärt hat, wie er es jetzt für richtig hält. |
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Verfasst am: 21.04.2005 20:33 |
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@rrathner:
hab ich alles schon versucht.
Hab ihm das auch im Rewe-Buch gezeigt.
Ich war mir ja deshalb im Test auch so sicher. Hatte es schließlich noch einen abend zuvor gelesen.
Aber egal.
An meiner Note ändert es eh nix.... :)
könnte evtl. von dem "minus" wegkommen....
Liebe Grüße
Janka |
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Verfasst am: 21.04.2005 20:40 |
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Man betrachte die Aufgabe genauer:
" Kosten, die durch die Prüfung des Jahresabschlusses entstanden sind und für die die Berechnung im folgenden Geschäftsjahr erfolgt."
Ich gebe euch Recht, wenn es sich um zukünftige Kosten handelt. Hier geht es aber um Kosten für ein vergangenes Geschäftsjahr, die aktuell gebucht werden sollen. Oder irre ich mich da? Dann wäre nämlich die Rechnungsabgrenzung wieder richtig... |
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Verfasst am: 21.04.2005 21:49 |
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Ich halte es mit Walkthru....
hier ist die antizipative Rechnungsabgrenzung anzuwenden, daher rechnerischer Aufwand für das alte Jahr wird im neuen erst gezahlt.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 21.04.2005 23:00 |
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@ janka1502
lass dich nicht beirren!
Wenn es auch für den Test nicht so wichtig ist, für die IHK-Abschlussprüfung ist Rückstellungen richtig: siehe Winter 2002 Aufgabe Nr. 3: Dort war von den 5 vorgegebenen Antworten (Fonds für allgemeine Bankrisiken, Andere Gewinnrücklagen, Andere Rückstellungen, Sonstige Verbindlichkeiten, Sonstige Vermögensgegenstände) Rückstellungen richtig und wurde mit 3 Punkten honoriert, andere Verbindlichkeiten hingegen mit 0 Pkt! |
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