Frage zu Vorsorgereserven |
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Verfasst am: 27.04.2005 16:38 |
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Hallo,
ist es richtig, dass ich stille Vorsorgereserven auf die WP der Liquiditätsvorsorge, Ford. an KI und Ford. an Kunden nach der Versteuerung vornehme? Wo schlägt sich das auf der Passivseite der Bilanz nieder, wenn diese Vorsorgereserven still sind? Höchstens 4% oder?
Bei den offen Vorsorgerese nach kaufmännischen Ermessen. wird als Aufwand erfasst und mindert somit das EK. Richtig? |
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Verfasst am: 27.04.2005 17:03 - Geaendert am: 27.04.2005 17:07 |
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Auch die Zuführung zu den offenen Vorsorgereserven erfolgen aus dem versteuerten Gewinn!
Die stillen V. (max. 4%) werden natürlich -wie der Name sagt- nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern von den betreffenden Aktivpositionen abgezogen (ähnlich wie die EWB und PWB). In der GuV-Rechnung wird der Betrag auch nicht offen ausgewiesen, sondern mit anderen verrechnet (z. Bsp. Nettoergebnis aus Finanzgeschäften). |
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Verfasst am: 27.04.2005 18:05 |
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allgemein mindert sich durch stille Vorsorgereserven die gesamte Bilanzsumme...man kann nur nicht erkennen,dass sie eigentlich hoeher waere |
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