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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

KER: Mieterträge?
 
baba
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 10:39
Zählen Mieterträge (z.B. aus der Vermietung einer Wohnung über der GEschäftsstelle) als Grunderlöse oder als neutrale Erträge und gehen somit nicht in die Kosten- und Erlösrechnung ein?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 10:55
würde sagen dass es nen betriebsfremder ertrag is, bin mir aber net ganz sicher
moehnchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 13:09
Also Mieterträge sind betriebsfremde, und damit neutrale Erträge...
Mieitaufwendungen hingegen gehen als Zusatzkosten in die KER ein!

***Hartz IV und der Tag gehört dir***

konspirius
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.05.2005 13:27
@moehnchen,

Sorry, da bin ich dagegen. Zusatzkosten sind kalkulatorische Kosten. Mietkosten, die das KI aber tatsächlich hat sind REALE Kosten, keine kalkulatorischen. Mietkosten tauchen jedoch in den Zusatzkosten auf, wenn es darum geht, sich zu überlegen, welche Mieteinnahmen man NICHT hat, weil man seine EIGENEN Räume selbst nutzt, STATT sie zu vermieten.

Tatsächliche Mietaufwendungen sind also höchst ordentlich und damit Grundkosten.

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