Umsatzsteuerfreie Bereiche |
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Verfasst am: 12.05.2005 09:45 |
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Sehr viele Bankgeschäfte (Kredite, Wertpapierhandel usw) sind umsatzsteuerfrei. Deshalb kann die Bank für Anschaffungen in diesen Bereichen auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wie ist es nun mit den freien Mitarbeitern im Versicherungsbereich? Kann ein freier Mitarbeiter einer Versicherungsagentur die Vorsteuer beim Autokauf bzw. beim Leasing ansetzen?
Es wäre nett, wenn sich jemand bei den freien Mitarbeitern, die sich fast in jeder Bank befinden, erkundigen könnte. |
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Verfasst am: 12.05.2005 17:14 - Geaendert am: 12.05.2005 17:24 |
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Die Leistungen eines Versicherungsvertreters sind gem. § 4 Nr. 11 UStG steuerfrei. Auch ist bei diesen Umsätzen keine Option gem. § 9 UStG zum Verzicht auf die Steuerbefreiung möglich. Somit kann keine Vorsteuer abgezogen werden.
Was sagen die Versicherungsleute in der Bank? |
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Verfasst am: 12.05.2005 17:17 |
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"wo nichts ist, kann man nicht rütteln"
Zitat eines unserer Versicherungsbeauftragten. |
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