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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage zu GUV!
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.05.2005 20:28
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält die Aufwendungen und Erträge eines Kreditinstitutes.
Welches ist normalerweise der größte Ertragsposten der GUV eines KIs?
1. Provisonen aus Dienstleistungen
2. Zinsen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
3. Laufende Erträge aus Wertpapieren
3. Erträge aus dem Emissionsgeschäften
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften
5. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Also ich tippe aufs 2. wobei ich überhaupt nicht weiß was Emissionsgeschäfte sind? Und was muss ich mir under Gewinngemeinschaften vorstellen?
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2005 21:10
Also, üblicherweise sind das die Zinserträge generell, wobei man hier in der Definition die Spareinlagen als sehr sehr großen Part außer acht gelassen hat.

Würde dennoch auf zwei tippen, zweite Alternative Nr. 1

Erträge aus Emissionsgeschäften sind die Gelder die die Bank einnimmt, wenn Sie Unternehmen "an die Börse bringt". Diese Position unterscheidet sich natürlich, ob das KI nun als Bookrunner/Konsortialführer (Großbank) auftritt, oder nur Teil eines E-Konsortiums ist. Ebenfalls entscheidend ist die Art der Platzierung (kommisionsweise Übernahme, garantiere Übernahme, nur durchleitendes Geschäft)

Schönen Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.05.2005 21:38 - Geaendert am: 30.05.2005 00:11
Es kann eigentlich nur Punkt 2 sein. Insbesondere ist ja zu beachten, dass nach dem Ertrag, nicht dem Ergebnisbeitrag gefragt wird, also die Zinserträge ohne Abzug der Zinsaufwendungen.

Spareinlagen gehören hier auch nicht hin, da eine Bank Spareinlagen nur hereinnimmt (= Zinsaufwand). Selbst wenn es anders wäre, würde es sich wieder um einen Kredit handeln.

Die Gewinngemeinschaft ist eine Form der Interessengemeinschaft über horizontale Unternehmenszusammenschlüsse. Die angeschlossenen Unternehmungen bleiben rechtlich selbständig, ihre wirtschaftliche Selbständigkeit geben sie jedoch dort auf, wo die gemeinsamen Interessen liegen. Meist wird das über eine eigene Gesellschaft des bürgerlichen Rechts verwirklicht, es ist aber keine einheitliche Leitung notwendig. Der Gewinn aus den Bereichen der Zussammenarbeit wird dann nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mitglieder verteilt. Eine Aufgliederung auf die verschiedenen Ertragsarten ist nicht notwendig und i.d.R. auch nicht möglich, es ist der Ertragsposten 3 (Kontoform) bzw. Posten 4 (Staffelform) zu nutzen.

Gruß
Julien
konspirius
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.05.2005 13:17
1. kann es nicht sein,

weil eine Provision per definitionem ein "Arbeitsaufwandsentschädigungsentgelt" ist, also aus Sicht des KI quasi "Schadensbegrenzung": ein Aufwand, der betrieben werden muss, wir ganz oder teilweise auf den Kunden umgelegt.

Wenn man ausserdem ans kreditorische Giralgeschäft denkt, das in aller Regel ja ein Verlustgeschäft für das KI ist, hat man auch direkt ein schönes Beispiel dafür, dass Privisionen eher Verlustbegrenzung sind.

MFG
Konspirius

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Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.05.2005 16:29
Eindeutig Antowrt 2!
Kreditgeschäft ist in jeder Bank Haupteinnahme quelle!
WPerträge sind in schon da, stehen jedoch kanpp hinter den Zinserträgen!
Zudem sind Zinserträge i.d.r. langfristige und somit sichere erträge!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.05.2005 23:22 - Geaendert am: 31.05.2005 23:25
@konspirius: Provisionserträge sind alle Erträge aus Dienstleistungsgeschäften, also z.B. die Kontoführungsgebühren, die die Bank vereinnahmt, Wertpapier- und Depotgebühren oder Zahlungsverkehrsentgelte. Weiterhin Erträge aus Treuhandkrediten und auch aus Vermittlertätigkeit, Bürgschaftseingang usw., also weit mehr als eine "Schadensbegrenzungszahlung". Diese werden dem Kunden auch nicht immer nur "durchgeleitet", manchmal erfährt der Kunde nicht mal etwas von der hinter dem Geschäft stehenden Provision (z.B. bei der Vermittlung von Versicherungen).

Provisionserträge sind sehr wohl ein einträgliches Geschäft, aber nicht so bedeutend wie die Zinserträge. Der Provisionsbeitrag (also unter Berücksichtigung der Provisionsaufwendungen) ist auch nicht selten ein dreistelliger Millionenbetrag. Unter Schadensbegrenzung verstehe ich etwas anderes.

Gruß
Julien
konspirius
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.06.2005 13:28
@julien

Hm, ok, da hast Du recht.
Ich meinte mit "Schadensbegrenzung", dass Provisionen eine Entschädigung für einen Mitarbeiter- oder Sachaufwand darstellen, der nicht anfallen würde, wenn die spezielle Dienstleitstung nicht erbracht würde (An- und Verkäufe von Sorten, TC, WP etc, oder auch Kontoführungsentgelte).
Und damit sollen sie ja nur den Mitarbeiter/Sachaufwand aufwiegen.

Dachte ich zumindest, hätten wir so gelernt. ^^
Naja, wieder was dazu gelernt.

MFG

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