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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Ertragsanteil
 
Comadianer
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.09.2005 10:33
Hallo zusammen,
komm grade nicht mehr´drauf wie man den Ertragsanteil berechnet.
Wie war das nochmal gleich was zu in das zu versteuernde Einkommen genommen wird.

Im voraus schon Dank für eure Hilfe!!
Jacki86
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.09.2005 11:05
# Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

# Einkünfte aus Gewerbebetrieb

# Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

# Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

# Einkünfte aus Kapitalvermögen

# Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

# sonstige Einkünfte

Hoffe das hilft dir etwas...
Comadianer
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.09.2005 11:11
Ja gut, das sind jetzt ja nur die verschiedenen Einkunftsarten die es gibt.
Aber bei dem Ertragsanteil (findet soviel ich weiß hauptsächlich Anwendung bei den Renten) wird nur ein bestimmter Teil versteuert. Nur welcher und wie er berechnet wird ist dir Frage.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.09.2005 11:27
4Der Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil) ist aus
der Tabelle zu entnehmen, die im Einkommenstergesetz steht.
Siehe unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

--------------------------------------------------------
51 bis 52 29 %
53 28 %
54 27 %
55 bis 56 26 %
57 25
58 24
59 23
60 bis 61 22
62 21
63 20
64 19
65 bis 66 18
67 17
68 16
69 bis 70 15
71 14
72 bis 73 13
74 12
75 11
76 bis 77 10
Comadianer
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.09.2005 11:39
Okay, also wenn ich die Tabelle richtig lese, dann wird immer das Alter genommen, daraus ergibts sich dann die &uale Berechnung des Ertragsanteils (25%) und soviel wird dann von der Rente ins zu versteuernde Einkommen gerechnet.
Dann werden die ganzen Freibeträge abgezogen usw. und dann sieht es bei den meißten Rentnern so aus, dass da meißtens nichts mehr zum versteuern über ist... So hatte ichs zumindest noch von Unterricht im Hinterkopf.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.09.2005 12:09
Der Ertragsanteil sind fiktive Zinserträge.
Der Rentner bekommt seine Einzahlungen plus fiktive Zinsen. Diese fiktiven Zinsen sind steuerpflichtig. Da der Grundfreibetrag von 7.664 Euro steuerfrei ist, müssen zurzeit viele Rentner keine Einkommensteuer zahlen. Das wird sich in der Zukunft ändern.
Comadianer
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.09.2005 15:42
Fiktive Zinsen... aaaha. *g*
Und warum ändert sich des jetzt in zukunft, bzw. Was ändert sich ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.09.2005 19:23
Fiktive Zahlen kann man änder!
Comadianer
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.09.2005 12:37
Ach ja, das war doch die story, von wegen das die Besteuerung auf einbezahlte Beiträge suggsessive nach unten gesetzt, und dafür der Ertragsanteil auf 100% hochgesetzt wird.
 

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