Stückzinsen |
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Verfasst am: 15.09.2005 18:44 |
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Es geht um die Bewertung von Wertpaieren zum 31.12.... wieso muß die die aufgelaufenen Stückzinsen vom Zinstermin bis zum 31.12. mit berücksichtigen?
Die Zinsen für die Wertpaiere müßten doch eigentlich trotzdem jährlich mit berücksichtig werden und in die Bewertung der Aktien einfließen. Oder nicht? Auch wenn der ZInstermin z.B. am 18.08. ist bekomme ich doch aber trotzdem für das Jahr x die ganzen Zinsen.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. |
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Verfasst am: 15.09.2005 19:01 |
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Eben deshalb ist die Abgrenzung nötig, um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten, das schreibt § 11 RechKredV für KIs zwingend vor. Die Stückzinsen sind ja schon ebenso sicher wie das Wertpapier selbst, da sie die gleiche Art von Forderung sind.
Allerdings hast Du Aktien und Zinsen ein wenig seltsam gemixt ;-)
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 15.09.2005 19:11 |
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Die aufgelaufenen Stückzinsen werden in der Bilanz unter Forderungen aus Wertpapieren ausgewiesen.
Wie bereits gesagt ist dies auf Grund der periodengerechten Erfolgsermittlung zwingend.
Gebucht werden diese über:
per Sonstige Forderungen an Zinserträge
Es handelt sich hierbei um die antizipative Rechnungsabgrenzung, daher Zahlung im neuen Jahr von rechnerisch ins alte Jahr gehörenden Erträgen.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 15.09.2005 19:44 |
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Dank euch! |
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