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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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dringende antwort kue |
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Verfasst am: 15.09.2005 20:50 |
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danke erstma an hermann...doch weiter gebracht hat es mich nich wirklich!!
bsp.: mein dienstwagen hatte einen unfall,dass es neutrale aufwendungen sind is mir klar/leuchtet ein, aber warum gehören da nich auch noch zusatzkosten rein...für mich heißt das wort zusatzkosten...das ki immer für zusätzl.sachen geld zahlen muss oda nich?
und kann mir jemand sagen welche bsp. alle unter grundkosten fallen und warum?z.b. sind gutschriften für sparzinsen =grundkosten aber sind es nich genauso wertkosten?
danke schonma im vorraus... |
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Verfasst am: 16.09.2005 08:31 |
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Zur Kosten- und Leistungsrechnung:
Man stelle sich vor, es gäbe in einer Bank die Abteilungen "GuV" (dort werden Aufwendungen und Erträge bearbeitet), die Abteilung "Kosten-/Leistungsrechnung" (dort werden Kosten und Erlöse bearbeitet) und die Abteilung "Betriebs-/Wertbereich" (die werden nur aktiv, wenn Kosten und Erlöse entstanden sind und ordnen diese dann dem Betriebs- oder Wertbereich zu).
Alle drei Abteilungen haben per Annahme zunächst nichts miteinander zu tun. Nun passieren während eines Jahres folgende Geschäftsvorfälle:
1.
Der Mitarbeiter Meier baut mit dem Dienstwagen einen Unfall. Der Reparaturschaden beträgt 10.000 €.
Er wendet sich in seiner Bank an die drei genannten Abteilungen:
Die GuV sagt zu ihm:
Es handelt sich, da es sich in diesem Fall um ein außerordentliches Ereignis handelt, um sog. "Neutrale Aufwendungen". Aufwendungen werden bei uns in der GuV erfasst, wir werden die neutrale Aufwendung in Höhe von 10.000 € in der GuV-Rechnung als Aufwand berücksichtigen.
Die "Kosten-/Leistungsrechnung"-Abtlg. sagt zu ihm:
"Dieses außerordentliche Ereignis berücksichtigen wir nicht bei der Kosten- und Leistungsrechnung. Es sind nur Aufwendungen entstanden, keine Kosten. Dies ist bei allen neutralen Aufwendungen der Fall. Da wir Ihnen sagen können, dass es sich nicht um Kosten handelt, können Sie sich den Weg in die Abtl. "Betriebs-/Wertbereich" sparen, weil wenn es keine Kosten gibt, kann man die auch nicht dem Betriebs-Wertbereich zuordnen.
Also:
Durch den Unfall mit dem Dienstauto entstehen
- neutrale Aufwendungen (10.000)
- keine Kosten und folglich
- keine Zuordnung zu Betriebs- oder Wertbereich
2. Fall.
Unser MA Meier arbeitet in der EDV-Abteilung. Sein Computer (Anschaffungspreis 3.000 €) wird über mehrere Jahre abgeschrieben. Meier wendet sich wieder an die drei Abteilungen.
GuV sagt: "Lt. Steuer-Afa-Tabelle darf man den Computer über 3 Jahre abschreiben. Das macht 1.000 € Aufwand pro Jahr.
Meier geht zur "Kosten-/Leistungsrechnung" und sagt: "Die in GuV berücksichtigen 1.000 € als Aufwand. Was macht Ihr?
"K.-/L.R." dazu: "Wir rechnen damit, dass der Computer 2 Jahre hält, und somit rechnen wir mit Kosten von 1.500 € pro Jahr! Nachdem wir von Dir, Meier, wissen, dass die GuV 1.000 € ansetzt, sind von unseren 1.500 € 1.000 € sog. Grundkosten, weil diesen Kosten in Höhe von 1.000 € gleich hohe Aufwendungen in Höhe von 1.000 € gegenüberstehen. Die 500 €, die wir zusätzlich ansetzen, das sind unsere Zusatzkosten, weil die von der GuV-Abtlg. für diese 500 € keinen Aufwand erfassen!
"K-/LR." weiter: "Meier, geh nochmal zur GuV und sag denen, dass Ihre 1000 € sog. "Zweckaufwendungen" sind, weil wir in gleicher Höhe Grundkosten erfasst haben. Und gehe bitte noch zur "Betriebs-/Wertbereich"-Abteilung und sag denen, die sollen die Gesamtsumme unserer ermittelten Kosten, also 1.500 € als Kosten dem Betriebsbereich zuordnen!"
Also:
Abschreibung Computer:
GuV: 1.000 € Aufwand (heißt Zweckaufwand, da "K-/LR" Grundkosten in gleicher Höhe gebildet hat)
K-/LR.: 1000 € Grundkosten und 500 € Zusatzkosten (da diesen 500 € kein Aufwand in der GuV gegenübersteht)
Betriebs-/Wertbereich: 1.500 € Kosten im Betriebsbereich
Sachverhalt nun verständlicher??? |
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