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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

EWB UND PWB...Ich brauche dringend hilfe!!!
 
kleine85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.11.2005 19:53
Hallo! Ich habe da mal eine Frage und ich hoffe, ihr könnt mir helfen (wir schreiben nämlich am dienstag die Klausur)...

Also, in unserem REWE-Buch steht:

Zweifelhafte Forderungen: Bilanzierung zum Zeitwert
Einwandfreie Forderungen: Bilanzierung zum Nennwert

und wir rechnen ja den bilanzposten forderungen gegen Kunden so aus:

Forderungen laut SBK
- PWB`s
- EWB`s

jetzt meine frage: aber wir weisen die einwandfreien forderungen doch nicht zum NENNWERT aus wenn wir die PWB`s abziehen, wir weisen sie doch wie die zweifelhaften forderungen zum zeitwert (d.h. zweifelhafte forderungen - EWB) aus?? Oder??? ich verstehe das überhaupt nicht mehr...

kann mir bitte einer helfen....
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.11.2005 23:31
Na ja, irgendwie hast du ja recht.

Aber die Pauschalwertberichtigung wird ja nicht für die einwandfreien Forderungen gemacht, sondern für die Forderungen, die eben nicht einwandfrei sind.
Die EWB macht man, wenn eine konkrete Forderung unsicher ist. Die Erfahrung aber zeigt, dass nicht alle unsicheren Forderungen bekannt sind, daher muss die PWB aus den Erfahrungswerten der letzten 5 Jahre auf den risikobehafteten Forderungsbestand vorgenommen werden, aber wohl gemerkt: für die darin enthaltenen unbekannten, nicht einwandfreien Forderungen!
kleine85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.11.2005 12:46
danke erstmal für deine antwort!

aber für mich ist das, was du gesagt hast, nur die erklärung dafür, dass wir auf einwandfreie forderungen pauschale wertberichtigungen machen und nicht wie auf die zweifelhaftten forderungen einzelwertberichtigungen in individueller höhe (EWB).

aber damit ist meine frage noch nicht geklärt, wieso wir bei der berechnung des bilanzpostens forderungen an kunden PWB`s abziehen, obwohl einwandfreie forderungen (auf die ja die PWB`s gemacht werden) ja zum nennwert (also ohne dass die wertberichtigung abgezogen wird) in der bilanz ausgewiesen werden sollen...
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2005 12:53 - Geaendert am: 13.11.2005 12:54
ähm ? also auch wenn ich nich nicht ganz wach bin ..


aber der gute herr rathner hat doch geschrieben das auf einwandfreie ( u.a. kommunales gedönse) keine pwb gebildet werden.
Blumi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2005 20:37
PWB‘s werden bei Forderungen gebildet, wo ein latentes ausfallrisiko besteht. oder nich? is zwar eh schon z spät, aber mein ja nuR!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2005 20:45
Blumi hat recht!

Wenn man sich die Berechnungsgrundlage für die PWB anschaut, so werden Engagements abgezogen, auf die EWB gebildet wurden. Ebenso werden Forderungen gg. die öffentliche Hand und delcredere versicherte Forderungen subtrahiert. Auf das verbleibende (vermeintlich einwandfreie) Kreditvolumen beziehen sich die Pauschalwertberichtigung, also ein anhand vorangegangener Jahreswerte errechneter Prozentsatz der Ausfälle bei den vermeintlich einwandfreien Forderungen.

Hat man EWB und PWB errechnet so erfolgt in der Bilanz eine Überkreuzkompensation. Daher die Forderungen ggü. Kunden werden entsprechend um die Wertberichtigung kombiniert. Gleiches geschieht mit den weiteren Vorsorgereserven / Fonds f. allg. Bankrisiken (s. §340 HBG).
Somit reduziert sich die Bilanzsumme optisch. Andernfalls würden KI ihre gesamte Risikovorsorge quasi offenlegen.

Hoffe, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Schönen Gruß
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2005 20:46
...es muss natürlich heißen um die Wertberichtigung KORRIGIERT... sorry!
 

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