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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

optionsanleihe HILFE
 
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:24
hab mal ne frage zu ner aufgabe...

rechnerische wert eines optionsscheins, rechne ich den aus, indem ich aktienkurs - optionspreis und die summe durch bezugsverhältnis teile, oder muss ich zu dem bezugsverhältnis noch +1 rechnen???????

hab grad irgendwie ein brett vorm kopf.. :-(
Linda285
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2005 13:28
Hast du eine Aufgabe? Verstehe nicht genau was du meinst
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2005 13:30
Du kannst es dir wie a²=b²+c² merken

Die Anleihe inkl. Optionsrechte setzt sich ja aus der Anleihe und den Optionsrechten zusammen.

Wenn du also 2 Wert hast kannst du immer hin und her rechnen.

Kennt einer noch die Formel mit OAcum OA und OAex?
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:33
die weidach ag hat eine optionsanleihe zu folgenden bedingungen emmitiert:

3 optionsscheine berechtigen zum bezug einer aktie der gesellschaft. optionspreis : 88 euro

wie hoch ist der rechnerische wert eines optionsscheins bei einem börsenkurs der zu beziehenden aktie von 115 euro...
?
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2005 13:35
Ich würde sagen 115-88= 27

27:3 Scheine= 9€
ST34LTH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:35
(Börsenkurs-Basispreis)/Optionsverhältnis
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2005 13:36
(115 - 88): 3 =
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:41
und warum hier nicht durch optionsverhältnis +1???
ST34LTH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:43
Weil es hier nicht um Bezugsrechte geht...
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 13:46
also mache ich das aber bei bezugsrechten so, aber nicht wenn es um optionen geht...
??

dann bin ich wohl gerade komplett durcheinander gekommen...
sorry.... :-/
Linda285
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2005 13:51
Ich glaube du verwechselst das ganze mit dem rechnerischen Wert des Bezusrechtes.
Da ist die Formel: börsenkurs der alten Aktie - Börsenkurs der neuen Aktie - Dividendennachteil duch Bezugsverhältnis +1

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2005 14:19
Meines Wissens nach sind Optionsanleihen nicht prüfungsrelevant. Nur die Wandelschuldverschreibungen und die Optionen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2005 14:12
... und es wurde die Optionsanleihe geprüft.
 

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