AP Winter 2001/2002, Aufgabe 10 [Rewe] |
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 15:02 |
|
|
Hallo,
mag mir jemand helfen? Ich komme nämlich auf die Lösung 6.247 TDM, anstatt 6.127 TDM, da ich die Kosten für den Kauf eines neuen Terminal für die Kreditabteilung als Grundkosten sehe.
Warum sind es keine????
Lieber Gruß vom trällernden Trallala |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 16:11 |
|
|
Hallo Trall,
Deine Vermutung wäre beim Kauf eines neuen Terminals richtig. So heißt es ...Terminal für die Kreditabteilung. Ist somit den Stellen(einzel)kosten zuzuordnen und nicht mehr den (zur betr. Leistungserstellung notwendigen) Grundkosten.
Hat mich gefreut,
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 16:38 |
|
|
Kauf der Anlage zählt nicht zu den Grundkosten, da es sich um einen einmaligen Aufwand handelt. Die Position Grundkosten erhält alle gewöhnlichen Kosten, die der Bankbetrieb mit sich bringt.
Gruß
Dominik |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 16:56 |
|
|
@Domi
In meinem RW-Buch steht bei der Aufzählung von Grundkosten: "Verwaltungsaufwendungen (Aufwendungen sachlicher Art)".
Hätte den Terminal, falls dieser nicht genauer definiert gewesen wäre, da hinein interpretiert.
Außerdem hätte einmalige Aufw. als neutralen Aufw. definiert (z.B. gWg oder Kassenfehlbeträge).
Wär für Klärung dankbar,
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 17:11 |
|
|
Und was gehört jetzt alles in dem Beispiel zu den Grundkosten?
Liebe Grüße
Fireangel |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 17:19 |
|
|
@ Chris
Da will ich dir nicht wiedersprechen. Habe doch nur geschrieben, dass es sich N I C H T um Grundkosten handelt, sondern um außerordentliche Aufwendungen. Diese werden als neutrale Aufwendungen erfaßt.
Das war meine Begründung, warum der Kauf keine Grundkosten sein können.
Gruß
Dominik |
|
|
|
Verfasst am: 23.11.2002 18:30 |
|
|
@Carmen Fireangel
Die Grundkosten in der Aufg. sind:
-Zinsen f. Spareinlagen
-KFZ-Steuer f. Fuhrpark
-Aufwendungen für Büromaterial,
also Kosten, die der übliche Betriebs- oder Geschäftsauflauf so mit sich bringt.
Grüße en masse,
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2002 16:05 |
|
|
Ich sehe die Begründung für den Kauf des Terminals etwas anders!
Da der Betrag über 100,-- DM (jetzt 60,00 €) liegt wird der Kauf nicht als AVK gebucht. Der Buchungssatz lautet:
BGA / Finanzkonto
In dieser Buchung wird kein Erfolgskonto angesprochen. Da der Betrag unter 800,-- DM (jetzt 410,00 €) liegt wird das Gut am Ende des Jahres voll abgeschrieben.
Abschreibungen / BGA
Hier liegt jetzt eine Aufwendung vor, die meiner Meinung nach auch den Grundkosten zuzuordnen ist.
Vorsicht bei dieser Aufgaben. Schaut, ob ein Erfolgskonto angesprochen wird. Weitere Beispiele: Abführung der ZaSt ans Finanzamt, Übertweisung der Sozialversicherungsbeiträge. |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2002 16:50 |
|
|
@ Trichter
Na deiner Begründung müsten sie ja mit eingerechnet werden.
Tun sie aber in der AP nicht...
Gruß
Dominik |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2002 17:20 |
|
|
@ Dominik:
Nein, wird sie nicht, da es sich lediglich um den KAUF handelt, und beim Kauf wird kein Erfolgskonto angesprochen.
Die unteren Ausführungen sind lediglich relevant, wenn es sich beim dem Sachverhalt um eine Abschreibung handelt.
Gruß, Trichter |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2002 17:57 |
|
|
@ Tricher
Dein Problemchen ist, so wie ich das seh, recht einfach zu lösen:
Der besagte neue Terminal kostet 120.000,- DM, ich vermute, Du hast die TDM hinter dem Betrag übersehen. Ist also kein gWG, dass im Aufwandsjahr abgeschrieben werden kann.
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2002 18:10 |
|
|
@ Chris
Ups, hab ich übersehen. Aber trotzdem ändert es ja nichts an der Tatsache, das der Kauf keinen Aufwand darstellt, sondern erst die Abschreibung.
Gruß, Trichter |
|
|
|