Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 18
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Was machen wenn man russische 500€ scheine kriegt?
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
Kittykat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:20
heute morgen kam eine kundin rein und wollte geld einzahlen
darunter war ein falscher 500€ schein
derjenige der ihr das geld gegeben hat sagt er hat es in russland von der bank geholt
zu dem schein:
alle merkmale sind drauf
alles scheint okay
nur der autom. zähler deklariert ihn entweder als 200€ oder 5€
was tun?
voralllem wenn der kunde wieder kommt und den schein wiederhaben will???
denn immo steht er hier und will ihn gegen einen anderen 500€ schein aus russland tauschen!!

leute ich brauch hilfe!!

Carpe Diem - denn es bleibt nicht viel Zeit! :D

Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:23
Kein kompetenter Ansprechpartner bei dir inner Bank bzg. Falschgeld?

Find ich ja Klasse bei euch
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:26
normalerweise hat doch jede bank nen geldwäschebeauftragten, der ist z.b. bei uns auch ansprechpartner für falschgeld. aber mehr kann ich dir leider auch nicht sagen bzw. weiterhelfen. tut mir leid
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:27 - Geaendert am: 27.09.2007 13:28
1. traue nie einer maschine!
2. wenn der kippeffet drauf ist, ist der schein echt!
bei zweifel an die zuständige LZB weiterleiten bzgl genauer prüfung!
3. falls der schein falsch ist MUSS der schein einbehalten werden!
4. dem kunden wird KEIN anderer schein ausgehändigt
5. die kundenpersonalien MÜSSEN festgehalten werden!
6. der falsche schein MUSS an die zuständige LZB oder Polizei übergeben werden wegen einer echtheitsprüfung vom labor!
7. man KANN den kunden darauf vorbereiten das er keinen ersatz bekommt und das er nachweisen muß woher er den schein hat! wenn er das nicht kann steht er im verdacht (anzeige) wegen geldwäsche bzw falschgeld!
JuleKSK
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:27
Naja, nix machen... Wenn man nix machen kann, dann annhemen und prüfen lassen ob es Falschgeld ist...
Hab ihr doch sicher auch solche Annahmebögen von Falschgeld, oder?
Und das halt versuchen den Kunden zu erklären... Wir hatten das auch schon, dass die Zählmaschine nen Schein nicht genommen hat, aber alle Merkmale drauf waren. War schließlich auch echt...
Kittykat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:29
der witz ist nur jeder sagt was andres!!
da weiß man nicht an was man sich genau halten soll!!
klar haben wir einen gwg beauftragten und en hat die kollegin ja auch kontaktiert aber wie gesagt dass ding ist ja er sieht schei.. echt aus und im genauen vergleich mit nem normalen 500er ist 8 augen auch nix aufgefallen

Carpe Diem - denn es bleibt nicht viel Zeit! :D

Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:29
JuleKSK hat vollkommend recht!
und damit wären wir auch wieder beim punkt 1 meiner aufzählung!

TRAUE NIE EINER MASCHINE!
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:30
sky und wie war das...
es zählen ja nur die FAKTEN FAKTEN FAKTEN ^^
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:31
dann soltet ihr punkt 6 beachten!
an die LZB weitergeben bzgl genauer prüfung! erst wenn von dort grünes licht gegeben wird, kann dem kunden der betrag gutgeschrieben werden.
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:32
*lol* knuddelmaus
da hast du recht! und das man keine maschine trauen kann sind nunmal

FAKTEN, FAKTEN, FAKTEN ;)
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:34
richtig,

bald wird es bestimmt ein FAKTENHANDBUCH ausgestellt von den threadschreibern von bankazubi. de geben.
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:36
@knuddelmaus
dann hab ich aber die hauptrechte dran ;)
schließlich bin ich der FAKTENGEBER ;)
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:36
ja klar hast du die, wir sind nur assistenten ^^
Kittykat
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:37
immer lustig wie schnell ihr abschweift...^^
naja dann schreib du mal ein handbuch sky

Carpe Diem - denn es bleibt nicht viel Zeit! :D

Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:39
das ist normal, dass wir immer abschweifen.... ^^
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:41
@knuddel
nein das sind jetzt keine fakten! ihr seit WICHTIGE hilfen die mir die vorlagen liefern damit ich FAKTEN draus machen kann ;)

@kitty
nein nein! wenn dann machen wir das als gemeinschaftsprojekt! denn was wäre ich ohne die anderen!

ABER ZURÜCK ZUM THEMA
wie gesgat: ich würde dann punkt 6 in erwähgung ziehen und den schein erstmal einbehalten! denn wenn er falsch ist und ihr oder du gebt ihn wieder raus macht ihr euch auch strafbar laut GWG.
Knuddelmaus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:42
das stimmt und auch das sind FAKTEN mit der strafbarkeit ^^
black_cat
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:44
Ich hatte letztens auch nen 500er bei dem sich die Zählmaschine nicht ganz einig war.
Auf einer Seite wurde er gar nicht angenommen, wenn man ihn umgedreht hat wurde er als 200er gezählt und auf wieder ner anderen Seite wurde er ganz normal gezählt.
War aber auch echt! Ich hab ihn auch angenommen, und an die Bundesbank zur Prüfung weitergeleitet.
Skywalker_0815
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 13:47
brave black_cat!

so macht man das richtig!
*schwärmm von ihr*
...ohhhh.... mein vorbild ;)
tobs
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.09.2007 14:29
richtig .. soweit ein zweifel an der echtheit vorhanden ist, wird das geld einbehalten und zur LZB geschickt.

desweiteren dem kunden eine quittung ausstellen und personalien festhalten.

dann bekommt man irgendwann bescheid und kann das geld entweder dem kunden aufs konto gutschreiben oder ihn anrufen dass ers abholen kann (wenn echt ist)
wenns falschgeld ist, wird die kripo glaub ich davon benachrichtigt.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse