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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Überweisung/Schecks
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TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2008 13:35
Hallo,
bin neu hier auf der Seite und habe auch gerade erst mit meiner Ausbildung angefangen.Habe da gleich mal Fragen zur Legitimation:
a)Muss bei Überweisungen ab 500€ eine Legitimation erfolgen bzw. die Unterschrift geprüft werden?

b)Beim Überbringerscheck muss ja keine Legitimation erfolgen.Wie ist das beim Orderscheck?
Wäre im Übrigen nett, wenn wir jemand nochmal genau den Unterschied zwischen den beiden Inhaberschecks(also Überbringer und Order) erzählen würde.Beim Orderscheck darf ja nur die Person einzahlen,die auf dem Scheck vermerkt ist und muss hinten unterschreiben(Indossament).Wo wird ein Orderscheck i.d.R. eingesetzt(Beispiel?)?


Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
donmuellos
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.08.2008 13:58
Hi,
die Unterschrift muss prinzipiell immer geprüft werden bei Überweisungen.
Orderschecks dürfen nur an den legitimierten Vorleger eingelöst werden.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Orderschecks viel von Versicherungen bei Schadensfällen genutzt werden.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2008 15:09
Danke für deine schnelle Antwort.

Müssen Überweisungen ab 500€ sofort auf die Unterschrift überprüft werden oder kann man das auch später machen?


Nochmal eine andere Frage:
Wenn eine neue EC-Karte bestellt wird(andere Karte ist kaputt) steht auf Formularen häufig: mit oder ohne Erstauthorisierung oder so ähnlich.Was bedeutet das?


Veieln Dank schon mal.
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 16:42 - Geaendert am: 09.08.2008 16:43
Ich denke Du meinst Ersatzautorisierung und nicht Erstautorisierung.

Ersatzautorisierungbedeutet das wenn die Kartenausgebende Bank bei einer Autorisierungsanfrage nicht erreichbar ist, der Kunde trotzdem mit der Karte Verfügungen bis zu einem vorher festgelegten Rahmen ausführen kann.

Und wie schon geschrieben wurde, ist die Unterschrift bei jeder Überweisung betragsunabhängig zu überprüfen.

Inwieweit das in der Praxis dann auch tatsächlich passiert, steht wieder etwas anderes!!! :-)))
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 16:47 - Geaendert am: 09.08.2008 16:50
Wie gerade schon gesagt wurde die Unterschriften auf Überweisungen müssen immer geprüft werden.
Eine Bank muss sicherstellen, dass nur ein Berechtigtier überweisungen tätigt.
Wie das jetzt umgesetzt wird, ist von Haus zu Haus unterschiedlich, ob erst ab bestimmten Beträgen geprüft wird oder ob stichprobenartig geprüft wird oder ob jede Überweisung geprüft wird.
Falls eine Bank erst ab bestimmten Beträgen prüft, so wie ihr eben erst ab 500 € und ein nicht Verfügungsberechtiger überweist 480 € zu Lasten des Kontos, dann muss die Bank es erstatten, weil sie nicht geprüft hat.
Wann die Unterschrift geprüft werden muss, auch das ist von Haus zu Haus unterschiedlich, manchmal wird es in den Geschäftsstellen gemacht bei anderen im Zahlungsverkehr, auf jeden Fall muss geprüft werden bevor die Überweisung ausgeführt wird ist logo oder?

Gleichts gilt eigentlich auch für die Barschecks, bei den meisten Banken wird die Unterschrift auf einem Barscheck nicht gesprüft, weil nur ein Berechtigter die Schecks bekommt, der Kunde darauf achten muss das niemand fremdes die Schecks bekommt und falls sowas doch mal passiert und ein Scheck geklaut oder entwendet wird muss der Kunde die entsrechenden Schecks sperren lassen.
Von daher kann da nichts passieren, aber wenn einem etwas komisch vorkommt und die Unterschriften nicht passen kann man die Auszahlung auch verweigern.
Bei uns werden Barschecks zu bestimmten Konten und ab bestimmten Beträgen immer geprüft.
Das es oft nicht getan wird liegt an der Oben beschriebenen Sache es ist eine Arbeitserleichterung.

Ein Orderscheck kann sogar weiter gegeben werden, es muss nur zuerst der Empfänger auf der Rückseite unterschreiben und dann jeder der den Scheck hatte.
Hat den Vorteil, wenn der Empfänger nacher sagt er hat nie einen Scheck erhalten, lässt sich an hand der Indossamente beweisen, dass er ihn hatte.
Geprüft werden kann natürlich nur die Unterschrift des Einreichers
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 17:44
Nur zur Ergänzung: Inhaber- und Orderscheck.

Der Scheck ist ein geborenes Orderpapier laut Scheckgesetz.
Order heißt Reihe, Befehl.

Beim Orderscheck muss die Reihenfolge der Eigentümer durch Übertragungsvermerke auf der Rückseite, den so genannten Indossamenten, eindeutig sein. Beim Orderscheck muss somit geprüft werden, ob der richtige, der letzte Eigentümer den Scheck einlösen will.

Beim Inhaberscheck kann jeder Inhaber den Scheck einlösen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 18:19
Bezüglich der Orderschecks ist auf das Orderscheckabkommen der Kreditinstitute zu verweisen, was die Sicherheit durch die Indossamentenkette (gesetzliche Regelung) zu einem Großteil zunichte macht.

In der Praxis werden auch Orderschecks, bei denen die Indossamentenkette nicht stimmig ist, in den Abrechnungssystemen problemlos eingelöst.

Die Sicherheit, von denen der Aussteller von Orderschecks ausgeht, ist in der Praxis in Deutschland nicht gegeben, so dass man guten Gewissens von der Nutzung von Orderschecks im Inland abraten kann.
TimoSH
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.08.2008 19:10
super,vielen Dank für eure ganzen Antworten!
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 19:19
Wer macht was zu nichte?
Du meinst, wenn der Scheck weitergegen wird, kann die letztlich einlösende Bank die Unterschrift des ursprünglich Begünstigten nicht prüfen oder warum?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 19:22 - Geaendert am: 09.08.2008 19:22
Einige Indossamente sind Blankoindossamente. Somit kann jeder Inhaber behaupten, er sei der letzte Eigentümer.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.08.2008 19:32
Die 1. annehmende Bank prüft oftmals nachlässig bis gar nicht die Indossamentenkette, haut ihren Stempel drauf und zieht ein.

Da mögen natürlich im Einzelfall Ansprüche aus der Nachlässigkeit der Bank entstehen, der rechtliche Schutz, durch die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Indossamentenkette, ist nicht gegeben.

Im internationalen Scheckverkehr hingegen existiert der vom Gesetz vorgesehene Schutz. Da gibt es meineswissens keine das Inkasso erleichterne Vereinbarung zwischen Banken.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 11:00
Ich nehme an, dass in der Praxis die Indossamente nur die Unterschrift enthalten und keinen Hinweis enthalten, der auf den Rechtsnachfolger hinweist.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 11:21
Das sowieso, ein Vollindossament und andere Arten, die über eine Unterschrift (von wem auch immer) hinausgehen, sind unüblich.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 11:27
Einen interessanten Streitfall hinsichtlich der ordnungsgemäßen Prüfung von Indossamenten, zeigt auch folgender zurückliegender Sachverhalt hinsichtlich gefälschter Indossamente (BGH, 09. 05. 2000 - XI ZR 220/99):
http://www.rechtsanwalt-heim.com/504631958f0d8df0f/50463195ac09ec00e.html
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 11:46
man kann auch in jeder Suppe ein Haar finden oder? ;-) @baenkli

Naja, in wieweit Schecks im Inlandszahlungsverkehr überhaupt noch zeitgemäß sind sei mal dahin gestellt.
Eine Überweisung ist schon sicherer.

Wie aber auch der vorherige Beitrag zeigt, prüft die Bank die Indossamentenkette nicht orndlich hat sie nacher das Problem.

In der Praxis werden ja meistens Blankoindossamente genutzt, die machen die Prüfung ja etwas schwieriger, aber dennoch ist es doch eine gewisse Sicherheit.
Wenn ein Versicherer einen Orderscheck ausstellt und der Versicherte nacher sagt den hat er nicht bekommen, wird sich dies anhand der Indossamentenkette wohl aufklären lassen.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 12:04
2007Michi

"Wenn ein Versicherer einen Orderscheck ausstellt und der Versicherte nacher sagt den hat er nicht bekommen, wird sich dies anhand der Indossamentenkette wohl aufklären lassen."

Oder eben zur Überraschung der Versicherung auch nicht, wenn der Versicherte in der Kette nicht auftaucht bzw. eine Unterschrift die nicht die seine ist.

In den angelsächsischen Ländern funktioniert der Scheckverkehr ziemlich perfekt (es gibt keine Inhaberschecks) und was die Indossamentenketten anbelangt ziemlich sicher.
In einigen Ländern erhält der Aussteller die Schecks nach Einlösung im Original zurück. Eine gute Idee, wenn man mal die Kosten außen vor läßt.

Hier kann man eigentlich generell vor der Nutzung von Schecks nur warnen.
Bei viele Banken bekommt der Kunde, der Schecks einreicht, nicht einmal mehr eine Durchschrift des Einreichungsformulars und steht beweistechnisch ganz im Regen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 12:44 - Geaendert am: 10.08.2008 12:49
Wenn der Versicherte in der Kette nicht auftaucht dann hat die Bank das Problem und der Versicherte kann damit beweisen, dass er den Scheck wohl nicht hatte.

Vor Betrug ist kein System gefeit und jedes System lässt sich durch findige Betrüger überlisten.

Es kommt ja auch zu Überweisungsbetrug.

Und je weniger oder nachlässiger geprüft wird, desto höher wird das Risiko. Aber das ist bei jeden System so.

Auch hier bekommt der Aussteller auf Wunsch den Scheck in Kopie.

Der Scheck steht dann ja auf dem Kontoauszug, das ist ja der Beweis, denn soviel steht auf dem Einreicherformular ja nicht drauf, frage ich auch gerade was du mit dem Einreicher beweisen willst.
Der Einreicher beweist doch nur, dass du den Scheck eingereicht hast, wenn er auf dem Auszug erscheind ist die Sache doch erledigt.
Abgesehen davon, habe ich hier noch keine Bank gesehen die, vom Scheckeinreicher keine Durchschrift rausgibt.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.08.2008 12:46
"Bei viele Banken bekommt der Kunde, der Schecks einreicht, nicht einmal mehr eine Durchschrift des Einreichungsformulars und steht beweistechnisch ganz im Regen."

Ernsthaft? Wo gibt‘s denn sowas?

Persönlich halte ich Schecks auch nicht mehr für zeitgemäß, bei einer Überweisung habe ich das Geld sofort zur freien Verfügung und muss nicht erst noch ein paar Tage bis zur Gutschriftsvaluta abwarten, das nervt ziemlich. Noch nerviger sind allerdings die Kunden die das nicht begreifen und alles sofort mitnehmen wollen und dann groß rumtönen (sch*** Bank, mieser Service, ich will mein Geld... Die lieben Guthabenkonten, wie werd ich sie vermissen.).

Was die Beweislast angeht sehe ich die Indossamente allerdings nicht ganz so kritisch, immerhin kann der Scheckaussteller über seine Hausbank relativ problemlos herausfinden, auf welchem Konto der Betrag gutgeschrieben wurde, ob Orderscheck oder normaler Verrechnungsscheck spielt dabei kaum eine Rolle.

Einzig Barschecks halte ich noch für praxistauglich, wenn ich einen Dritten beauftragen möchte für mich Geld abzuholen ohne ihm gleich eine Kontovollmacht auszustellen...
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 12:57
Im Rahmen von SEPA wird angeblich diskutiert, dass ab 2010 der gesamte Scheckverkehr in der EU wegfallen soll.
Die Spitzenverbände der europäischen Banken haben sich darauf geeinigt, dass es somit in Europa ab 2010 keine Scheckformulare mehr geben soll. Ziel der Initiative ist es, den bargeldlosen ZVK zu stärken und die Kosten, die mit der Bearbeitung von Scheckformularen zusammenhängen, entfallen zu lassen.

Es bleibt der EU-überschreitende Scheckverkehr, z.B. die Zahlung per Banken-Order-Scheck in die USA.

Hat jemand dazu aktuelle Infos oder Links? Würde mich sehr interessieren. Danke.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.08.2008 13:00
Ja, hat alles seine Vor- und Nachteile.

Beim Orderscheck lässt sich der Beweis nacher etwas leichter führen.
Hatten mal so einen Fall, den letzten in der Kette bekommt man ja schnell raus. Auf dessen Konto ist das Scheck ja gutgeschrieben worden und er hat auch unterschrieben.
Der weiß ja von wem er den Scheck hat und ob, das wirklich stimmt lässt sich dann über die Richtigkeit der Unterschrift beweisen.
Ist dann ein aufwendiges Verfahren.

Aber die Fälschung von Unterschriften und nachlässige Prüfung machen jedes System für Betrug anfällig auch das Überweisungssystem.
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