Gebühr Rücklastschrift - Reaktion der Kunden? |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| 3
| 4
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 08:30 |
|
|
Hallo Zusammen,
ihr kennt sicher das leidige Thema mit den Gebühren für Lastschriftrückgaben mangels Deckung. Wenn abends mal wieder ein Bericht einer Verbraucherorganisation dazu im Fernsehen lief, kann man fast sicher sein, dass in den nächsten Tagen vermehrt Kunden mit ihren Rückforderungen vor dem Schalter stehen.
Dabei kommt es teilweise zu nicht behebbaren Auseinandersetzungen um Recht oder nicht Recht. Wir haben grundsätzlich die Order, Forderungen nach Erstattung der Rücklastschriftgebühren mit der Umdeutung in ein Benachrichtigungsentgelt oder mit dem Wechsel vom pauschalen zum konkreten Schadenersatz zurückzuweisen.
Es ist in gewissem Sinne verständlich, wenn Kunden verärgert die Bank verlassen.
Wie geht Ihr mit dieser Belastung um? Oder habt Ihr andere Regelungen bei der Erstattung? Wie ist bei Euch die Sprechweise dem Kunden gegenüber vorgegeben?
Gruß
Sven |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 09:40 |
|
|
meinst du jetzt privat oder geschäftskunden ?
ich mein die gebühr für rl werden doch dem zahlungsempfänger belastet und der gibt die dann weiter an den pflichtigen + mahngebühr etc...
oder ? |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 10:17 |
|
|
Ich meine die Privatkunden. Denn die bekommen bei uns noch zusätzlich zum Zahlungsempfänger den Aufwand des Disponenten mit EUR 7,50 in Rechnung gestellt ("Rücklastschriftgebühr"). Ich meine nicht die EUR 3,83 für den Zahlungsempfänger. |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 10:32 |
|
|
Ganz einfach - bei uns werden die Kunden bei Rücklastschriften seit zwei Jahren nicht mehr belastet - daher haben wir auch keine Reklamationen! |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 11:02 |
|
|
Bei uns werden auch keine Gebühren bei RL mehr erhoben...die einzigen Gebühren, die erhoben werden sind vom Zahlungsempfänger. Und der kann die ja beliebig festlegen. |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 12:59 |
|
|
bei uns kommen die kunden halt meistens mit dem bgh urteil und wollen das geld wieder haben.
bei uns müssen sich die kunden schriftlich beschweren und dann bekommen sie nen brief aus unserer beschwerdeabteilung und die erklärt den dann, das die gebühren (5€) rechtens sind.
´mehr haben wir in der filiale nicht damit zu tun (zum glück)
naja bis dannParis prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.
Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!! |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 15:04 |
|
|
Hallo!
Also wir belasten auch keine Gebühren!
Ob es früher mal so war kann ich euch leider nicht sagen!
Bin aber froh, zu mindest den Ärger mit den Kunden ersparen sie uns!!
Julchen |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 16:44 |
|
|
wir belasten die leider schon und ham deshalb auch ständig ärger - bei uns schneien sie auch immer rein mit dem "BGH-Urteil" - eigentilch is es eh unlogisch nen kunden, der eh kein geld hat auch noch welches zu belasten oder????dann kommt er ja nie mehr auf nen grünen zweig;-) --------------------------------------------------
The more we learn, the more we know.
The more we know, the more we forget.
The more we forget, the less we know.
The less we know, the less we forget.
The less we forget, the more we know.
So, why learn? |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 16:51 |
|
|
Hallo,
bei uns werden die Kunden auch mit 3€ belastet, was die meisten auch hinnehmen. Aber einige haben auch schon, wie auch andere berichten, diskutiert. Erstattungen gab es meines Wissens nach jedoch nicht. Allerdings verlieren wir dadurch auch den einen oder anderen Kunden ...
Trotzdem euch allen einen schönen Feierabend :-) |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 23:06 |
|
|
Müsst ihr mal aus Sicht der anderen Kunden sehen,
durch diese doofen Rücklastschriften Mangels Deckung entstehen massiv Kosten und Arbeitsaufwand!!!
Ich finde es absolut in Ordnung, dass diese Kosten auch den Verursachern belastet werden, sonst würde es ja auf die Kontoführunspauschale umgelegt, oder vll um Kosten zu sparen noch ein paar Stellen gestrichen???
Nein danke!
Dann sollten die vll nix einkaufen, wenn das Geld nicht auf dem Konto ist?!
Und Kunden, bei denen so was öfter passiert, sind wohl bei keinem Berater die Lieblingskunden, oder sehe ich das falsch? |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 23:16 |
|
|
Wir belasten den Kunden in einem solchen Fall immer 6 Euro und haben auch ab und zu mit welchen zu tun, die das als Frechheit empfinden.
Ich finde diese Regelung eigentlich ganz gut, weil ich das als Strafe für den Kunden sehe. Wenn er nicht dafür sorgt, dass sein Konto gedeckt ist, dann hat er eben Pech gehabt, wenn eine Lastschrift zurück geht.
Ich hoffe immer, dass sich die Kunden das zu Herzen nehmen und zukünftig dafür sorgen, dass sie genug Geld auf dem Konto haben...........leider bin ich da oft zu optimistisch. |
|
|
|
Verfasst am: 30.06.2004 23:31 |
|
|
Bei uns wird Gebühr berechnet und nach der 3. Rücklastschrift das Konto abgewickelt. |
|
|
|
Verfasst am: 01.07.2004 09:33 |
|
|
Also ich bezweifel, dass bei einem normalem Konto es rechtens ist, nach 3 Rücklastschriften es abzuwickeln.
Das ist für mich kein Kündigungsgrund außer es wurde eine Guthabenvereinbarung getroffen.
Wenn wir das auch so machen würden, dann hätten wir wahrscheinlich 70% weniger Konten. |
|
|
|
Verfasst am: 01.07.2004 09:38 |
|
|
Außerdem ist die Gebühr ja auch ein schöner Ertrag.... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
|
|
|
Verfasst am: 01.07.2004 11:42 |
|
|
Also Arbeitsaufwand ist Relativ. Bei manchen Bonitätsmäßig schlechten Kunden wird ein schlüssel eingegeben und dann erfolgt die RL völlig automatisch. Der Kunde erhält per Post einen Mitteilung und gebühren fallen lediglich über Porto an. Arbeit hat die Filiale also nur einmalig. Natürlich nur bei Kunden mit negativer Bonität. |
|
|
|
Verfasst am: 01.07.2004 20:38 |
|
|
Der Kunde hat für Deckung zu sorgen. Nach der 3. Rücklastschrift wird bei uns das Konto für gewöhnlich abgewickelt. Solche Kunden brauchen und wollen wir nicht. |
|
|
|
Verfasst am: 02.07.2004 21:45 |
|
|
Nach der 3. RL ist aber schon ziemlich arg.
Es kann ja mal passieren das man in ner schwierigen Situation steckt und 1-2 monate klamm ist,
Dann sind die 3 RL gleich erreicht.
also man sollte wenigstens mit dem Kunden ein Gespräch führen.Wenn man merkt er kann und will es nicht ändern dann kann man andeuten das man das konto auf diese weise nicht weiter führt.
Wir gehen meistens auf die Kunden zu und reden mit ihnen und treffen vereinbarungen(z.B. Guthabenbasis,Rückführungen etc.) und das klappt immer super und kommt bei den kunden auch gut an.
Wenn wir jeden kunden mit 3 RL abwickeln würden dann hätten wir und ich glaub fast jede bank außer uns ein riesen problem.
Weil es geht jedem schlecht momentan und durch so sinnlose aktionen noch schlechter!Alle Male Aqua Maler!!
Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören! |
|
|
|
Verfasst am: 26.07.2004 22:27 |
|
|
Lastschriftrückgabe
Zunächst muss zwischen den verschiedenen Typen von Lastschriften unterschieden werden, als zweites zwischen den verschiedenen Rückgabegründen. Zunächst sollen die normalen Fälle, dann die "Exoten" behandelt werden.
Ein weiteres Thema sind die Kosten einer Lastschriftrückgabe. Das läßt sich zum Glück kurz abhandeln. Für den Zahlungspflichtigen sind Lastschriftretouren kostenlos. Rückgaben wegen Widerspruch sowieso, Gebühren für Rückgaben mangels Deckung dürfen von der Bank laut BGH-Urteil ebenfalls nicht mehr belastet werden (BGH 21.10.97 XI ZR 5/97).
Auch daraufhin von manchen Banken erdachte "Benachrichtigungsentgelte" etc. wurden vom BGH für unzulässig erklärt (BGH XI ZR 197/00 vom 13.2.2001), was einige Banken aber scheinbar nicht davon abhält, es trotzdem mit Entgelten oder angeblich pauschaliertem Schadenersatz zu versuchen.
Quelle:
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
eigentlich ist die Rechtslage da ganz klar....
MfG |
|
|
|
Verfasst am: 27.07.2004 08:41 |
|
|
Also mit Gebrüll auf die Banken.
Die verarssche pur find ich ja wenn der Kunde sich schriftlich beschweren muss ( wie oben erwähnt) um zu erfahren das die Gebühr rechtens ist, ( Der BGH hat ja anscheinend keine Ahnung). |
|
|
|
Verfasst am: 27.07.2004 08:42 |
|
|
@ Engelchen
welche Begrünung schreiben die denn? |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| 3
| 4
| >> )
|
|