Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
KayleighLee
Repasustem1979
Poself
Haddince
DimaRosins5

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Netzgeld
 
Mel1987
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.11.2005 12:39
Was ist Netzgeld?
Ist es Giralgeld oder Kartengeld?
Wie funktioniert es?

Habe nur sehr komplizierte Erläuterungen gefunden!
Kann mir jemand mal ne verständliche formulierte Definition in Anlehnung an oben gestellte Fragen posten?

Danke
Quaxi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.11.2005 14:23
Hi,

Eine Definition habe ich jetzt spontan nicht gefunden, aber wenn ich mich noch richtig erinnere nennt man das Geld das auf eine Geldkarte aufgeladen wird Netzgeld.
Mel1987
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2005 10:43
@Quaxi

Geld das auf dem Chip der Karte gespeichert wird nennt man Kartengeld.

Trotzdem Danke

Hat vielleicht irgendjemand anderes was brauchbares?

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2005 12:08
www.wikipedia.org
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2005 16:29
Beim sog. Netzgeld handelt es sich um eine Möglichkeit der Zahlung in Netzwerken/via Internet, wobei es um vorausbezahlte elektronische Zahlungseinheiten geht, d.h. es wird vom Benutzer auf PC-Festplatte gespeichert und einmalig oder auch erneut zur Abwicklung von Zahlungen verwendet. Meist geht es um kleinere Summen (digitale Münzen).
vgl. http://www.gassner.de/escher/e-geld-txt.html
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.11.2005 20:44 - Geaendert am: 10.11.2005 20:48
Die allgemeingültigste (und einzige aufsichtsrechtlich relevante) Definition findet man in § 1 XIV KWG. Dort heißt es:

"Elektronisches Geld sind Werteinheiten in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, die
1. auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind,
2. gegen Entgegennahme eines Geldbetrags ausgegeben werden und
3. von Dritten als Zahlungsmittel angenommen werden, ohne gesetzliches Zahlungsmittel zu sein."

Vor der letzten Novelle zerfiel das E-Geld noch in "Ausgabe vorausbezahlter Karten zu Zahlungszwecken" (Geldkartengeschäft) und die "Schaffung und die Verwaltung von Zahlungseinheiten in Rechnernetzen" (Netzgeldgeschäft). Diese Trennung ist nicht mehr aufrecht zu erhalten, da sie lediglich auf den zur Speicherung verwendeten Datenträger abzielt.

Gruß
Julien
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse