Gebühr Rücklastschrift - Reaktion der Kunden? |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 27.07.2004 14:05 |
|
|
Da hat Bremer ganz recht, dem Zahlungspflichtigen dürfen keine Gebühren belastet werden, ausgenommen der Bank entstandene Portokosten z.B. um ihm die Rücklastschrift mitzuteilen. Unsere Sparkasse belastet dem Zahlungspflichtigen 55 Cent für den Brief den wir verschicken als Deckung unseres Aufwandes (Personalkosten dürfen ja nicht angerechnet werden)
Die Höhe in der der Zahlungsempfänger belastet wird hängt von der jeweiligen Bank ab und kann "frei" definiert werden.
So hab ichs jedenfalls in der Praxis und in der Berufsschule gerlernt :-)
Wir lösen ein Konto auf Guthabenbasis auch nach der 3. RL auf und direkt Kontoverbot bei unserem KI.—= Born as a slave, destined to lead =— |
|
|
|
Verfasst am: 27.07.2004 22:02 - Geaendert am: 27.07.2004 22:04 |
|
|
Da sich der Kunde nicht an die AGB und damit an die getroffenen Kontovereinbarungen gehalten hat, ist es legitim, eine "Aufwandsentschädigung" zu belasten, die individuell erhoben werden kann. Der Wortlaut des BGH-Urteils behandelt nämlich "Gebühren", was vom Sinn des Wortes keine Aufwandsentschädigung darstellt; an Gebühren kann man Geld verdienen, an Entschädigungen nicht.
Ferner gehen noch lange nicht bei allen Banken die LS automatisch zurück (wäre ja auch in manchen Fällen recht unangenehm für den Berater), und dann fällt z. T. erheblicher Arbeitsaufwand wegen anrufen, benachrichtigen etc. an...
Wenn ich meine SIM-Karte von meinem Telefon verschlampe, muss ich ja auch eine neue bezahlen, ohne dass ich gleich den Anbieter wechsle, weil ich mich aufrege, dass im Vertrag steht "wer so blöd ist und sie verliert, der muss auch die neue Karte bezahlen" (sehr blödes Beispiel, aber mir fällt gerade nichts anderes ein)...
Ich finde es nur merkwürdig, dass die meisten Verbraucher (fast) alles hinnehmen, nur bei Banken nicht; ist unser Geschäft unseriöser als das der Telekoms geworden? |
|
|
|
Verfasst am: 27.07.2004 23:03 - Geaendert am: 27.07.2004 23:14 |
|
|
Da sich der Kunde nicht an die AGB und damit an die getroffenen Kontovereinbarungen gehalten hat, ist es legitim, eine "Aufwandsentschädigung" zu belasten, die individuell erhoben werden kann. Der Wortlaut des BGH-Urteils behandelt nämlich "Gebühren", was vom Sinn des Wortes keine Aufwandsentschädigung darstellt; an Gebühren kann man Geld verdienen, an Entschädigungen nicht.
@zosh...
inwiefern hält der KU sich nicht an die AGB´s.?? Ihm werden von einer Firma die er nicht kennt per Lastschrit Gelder abgezogen, er reklamiert dieses, und muss die Aufwandsentschädigung bezahlen .---> sorry, das finde ich total daneben.
Das BGH Urteil behandelt ausdrücklich, auch das Verlangen von Benachrichtigungsentgelten, wie du es hier nennst Aufwandsentschädigungen. Kann man drehen, wie man will und du kannst es "titeln" wie du willst, es ist und bleibt nicht rechtens.... ---> sorry!!!!
Desweiteren sind wir Banken keine rechtsprechenden Organe, dazu haben wir die Gerichte. Selbstjustiz ist hier wohl kaum angebracht.
Auch ein Vergleich mit einem Handyvertrag ist doch total überflüssig. Fakt ist das, was im BGH-Urteil steht, und nicht im Handyvertrag.
@ENGELCHENhh17
erzähl mir doch mal bitte, wie eure Beschwerdestelle auf die Idee kommt, den KU mitzuteilen, das diese Gebühr "rechtens" ist???????
Bei uns war es so, das alle Reklamationen zum damaligen Zeitpunkt erstattet wurden. Habe mich da heute drüber informiert.
MfG
---Sparkasse rulez--- :) |
|
|
|
Verfasst am: 28.07.2004 12:08 |
|
|
Ich glaub das Zosh Rücklastschriften bei Überziehung meint, und da sind Aufwandsentschädigungen durchaus legitim, da der Kd. sich nicht an die absprachen (AGB´s). Schließlich stehen im ja eigentlich nur Verfügungen in seinem Dispo-Rahmen zu. Geht er da drüber, liegt es ja an der Bank ob sie die Überziehung duldet oder nicht.
Wenn der Kd allerdings ne LS wegen Widerspruch zurückgehen läßt und soll dafür Gebühren zahlen finde ich´s auch ganz schön dreißt, zumal sich die Zahlstelle die Aufwandsentschädigung eh bei der 1.Inkassostelle zurückholen kann. |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 14:06 |
|
|
@wbroker:
Richtig, ich meinte Entschädigungen wegen Überziehung; Widerspruchrücklastschriften sind bei uns selbstverständlich kostenlos!!! |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 14:09 |
|
|
@Bremer21j
Fahr mal nicht so schwere Geschütze auf!
1. Meinte ich Überziehungsrückgaben (war mein Fehler, dass nicht offen zu sagen)
2. Würde jedes Gerichtsurteil feste Regeln darstellen, gäbe es heuzutage viel weniger Rechtsstreitigkeiten um die Auslegungen solcher Urteile; da sie aber in einem Wortlaut eingefasst sind, gibt es immer wieder gewiefte Umgehungsmöglichkeiten, da andere Auslegungen möglich sind. |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 15:43 |
|
|
oh mann mir ist echt die kinnlade runtergefallen als ich das hier gelesen habe. da hab ich ehrlich gesagt noch nie von gehört, dass kunden RL bezahlen müssen.
kein wunder das man in sendungen wie z.B. wiso nur beiträge über banken sieht.
ich finde es echt traurig, dass eine bank einen kunden mit gebühren belasten ,obwohl sie es laut bgh-urteil nicht, es aber trotzdem macht und das nur unter einem anderen namen. jede bank hat ihre produkte und verkauft diese als die besten, die es gibt. kann man daraus nicht genug gewinn erziehlen? muss man den kunden mit solchen ungerechtfertigen "gebühren" belasten.
was ich auch nicht verstehen kann, ist dass manche hier im forum das sogar gut finden, dass ihre bank den kunde (in meinen augen) über den tisch zieht mit irgendwelchen rechtskniffen.
wie soll ein kunde so jemals vertrauen zu uns aufbauen, wenn uns (den banken) etwas verboten wird und wir es trotzdem machen (nur unter anderem namen).
ich kann nur ganz ehrlich sagen, dass ich als kunde nicht länger bei dieser bank bleiben würde, denn eine RL kann immer passieren (z.b. der arbeitgeber überweist zu spät da kann der kunde nicht mit rechnen und auch nicht planen).
kein wunder das wir banken schon fast den gleichen ruf haben, wie die versicherungen nur halsabschneider zu sein!!!!!!ööh ööh ich bin Fatherson aus BaBe |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 15:46 |
|
|
eine ergänzung habe ich noch. die 0,55 cent die durch die benachrichtigung anfallen (die pflicht ist) finde ich akzeptabel aber gebühren zwischen 6 und 7 EURO stehen doch in keinem verhältnichs zum arbeitsaufwand!!!!!!!!! ööh ööh ich bin Fatherson aus BaBe |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 16:16 |
|
|
Stehen Sie nicht? Was kriegt den ein Finanzberater Brutto pro Std.? Und so ne Überziehungsliste hält schon auf!
Aber davon mal abgesehen, wenn der Kd nun mal weit überzieht und man ihm dann den Hahn zudreht ist doch klar, was hat das mit Abzocke zu tun? |
|
|
|
Verfasst am: 30.07.2004 18:38 |
|
|
Der kunde bezahlt doch schon ein Entgelt für die Kontoführung.
Buchung, Überweisung etc. das ist doch schon genug oder?
Banken stehen deshalb in einem so schlechten Licht da sie
1. nen schönen Gewinn erzielen und
2. muss der Kunde ein Konto haben,
da er ansonsten nicht am Geldverkehr teilnehmen kann.
Dies begründet ein abhängigkeitverhältnis des Kunden gegenüber der Bank, welches die Banken schamlos ausnutzen. |
|
|
|
Verfasst am: 31.07.2004 11:27 |
|
|
@zosh
War vielleicht etwas harsch ausgedrückt ---> sorry.
Trotzdem spielt es keine Rolle, ob es Lastschriften wg. Widerspruch oder mangels Deckung darstellen. Diese Gebühren darf kein KI nehmen. Ob es sich dabei nun um eine Verletzung der AGB´s handelt oder nicht.
Ich finde es keine "gewiefte Umgehungsmöglichkeit" sondern "Abzocke am KU"
Die Gebühren in den Kontenmodellen sind für die KU hoch genug (auch wenn mit dem "normalen" Konto kein Gewinn gemacht wird).
Zu der Kundenbehandlung.
Es ist der Bank/(Berater) anzukreiden, wenn Sie ihre Kunden sehr tief ins Soll laufen lassen. Was bringt es diesen Kunden jetzt auch noch massige Gebühren aufzudrücken. Seht ihr da eine Lösung?
die 0,55 € für die Portokosten nehmen wir auch.
Dem Rest stehen halt Aufwendungen ohne Erträge gegenüber. (Bearbeitung Überziehungsliste, etc...)
Gruß und ein sonniges Wochenende. |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2004 12:29 |
|
|
Aber genau darum geht es doch, oder?
Die Girokonten tragen sich nicht, gerade wenn solche arbeiten anfallen sind sie viel teurer als die Gebühren die pauschal veranschlagt werden.
Und wenn ein Kunde durch Rücklastschriften solchen Aufwand verursacht erhöhen wir halt für alle die Kontoführungsgebühren - also das finde ich mal überhaupt nicht besser!!!
Und - Portogebühren sind einen Sache, ich hab teilweise mehr als ne Stunde an ner Überziehungsliste gesessen (wer bezahlt die Stunde ??) in der Zeit hätte jeder Berater ja nu einiges machen können...
Dazu kommen ja auch die Gebühren für die Rücklastschrift!!! So ganz ohne ist der Arbeitsaufwand auch nicht!
Also werde ich dabei bleiben - ich finde es richtig diese Gebühr zu belasten, die Kunden müssen ja lediglich darauf achten, dass das Konto gedeckt ist!
Und wenn sie in Schwierigkeiten sind sollten sie sich lieber mit der Bank in Verbindung setzen bevor die Lastschrieften zurück gehen!!! |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2004 13:21 |
|
|
Ich fände es auch nicht verkehrt, den Kunden, die einen erhöhten Aufwand verursachen mit extra Gebühren, Kosten, etc... zu belasten. Nur ob es als richtig oder falsch erachtet wird, spielt hier doch keine Rolle ----> BGH-Urteil.
Wäre doch sehr schön, wenn sich Katja von Bankazubi oder Hermann mal einschalten würden, und ihre Meinung kundtun. ????
Schönen Sonntag. |
|
|
|
Verfasst am: 01.08.2004 18:55 |
|
|
@Bremer21j
Im Grunde hast du Recht, aber anscheinend sieht das nicht nur mein Arbeitgeber so mit den Gebühren; letzten Endes wird es so lange weitergehen, bis jemand erneut klagt bzw. sich erfolgreich außergerichtlich durchsetzen kann...
M. E. wäre es ein gutes Werbemittel für die Citibank: Nicht nur, dass wir Ihre Finanzierungswünsche mit 13% p.a. erfüllen, bei uns zahlen Sie auch keine Rück-LS-Gebühren :)
PS: Danke für Deine Entschuldigung, wird gerne angenommen ;) |
|
|
|
Verfasst am: 02.08.2004 20:34 |
|
|
@ zosh
--> Der Kreativität sei keine Grenzen gesetzt... (in Bezug auf deine Werbung für die Citibank) solltest ins Marketing wechseln :)
Spaß beseite.
Natürlich hast du nicht unrecht und wie man hört werden von vielen KI´s noch Gebühren genommen. Hier sollte man sich allerdings überlegen, warum es wohl vorm Bundesgerichtshof zu der Klage kam. Und dort ist der Kunde/Verbraucher klar als Gewinner herausgekommen.
Bin dann eher dafür, sich den entstandenen Aufwand mit leicht erhöhten Kontoführungsgebühren begleichen zu lassen, als gegen ein BGH Urteil zu verstoßen. Diese Kunden bei denen das in einer massiven Form der Fall ist, sind eh Kunden, auf die keine Bank "besonders großen" Wert legt.
Klingt sicherlich hart, aber ich denke damit liege ich schon richtig. Das dann sogar Mauschelei :) Aber so holt man sich die entstandenen Bearbeitungskosten wieder, ohne gegen ein Urteil zu verstoßen :)
Also, ich merke selbst, ne Patentlösung gibt es nicht. Muss ja auch jede Institution mit sich selber vereinbaren.
Es grüßt an diesem sonnigen Montag
der Bremer |
|
|
|
Verfasst am: 03.08.2004 08:29 |
|
|
@ Bremer:
Du hast zwar recht das kein KI auf solche Kunden scharf ist, außer die Citi vielleicht!*gg*
Aber mit einer generellen Gebührenerhöhung triffst du doch die falschen, nämlich diejenigen, die ihre Konten ordnungsgemäß führen.
Wie du richtig festgestellt hast, es gibt keine Patentlösung, aber ich finde die Lösung die Gebühren beim Verusacher zu erheben eigentlich ganz vernünftig |
|
|
|
Verfasst am: 03.08.2004 08:47 |
|
|
@ fatherson
"ich kann nur ganz ehrlich sagen, dass ich als kunde nicht länger bei dieser bank bleiben würde, denn eine RL kann immer passieren (z.b. der arbeitgeber überweist zu spät da kann der kunde nicht mit rechnen und auch nicht planen)."
Dir sollte eigentlich klar sein dass eine Rücklastschrift nicht einfach so zurückgegeben wird, sondern vorher geprüft wird, warum kein Geld auf dem Konto ist. Und wenn der Kunde nur ein paar Euro ins Minus kommt oder der Berater sieht, dass das Gehalt noch nicht da ist, dann läßt er die Lastschrift natürlich durchgehen! (Im Übrigen ist der AG verpflichtet, den Lohn pünktlich zu überweisen, tut er das nicht, ist er verpflichtet dem AN die daraus entstehenden Kosten zu erstatten!)
Hier geht es doch um solche Leute die kein Geld haben, z. B. das Konto schon um drei-, viertausend überzogen haben oder eh nur Sozialhilfe bekommen und ihr Konto bei null haben, und trotzdem mit ihren Karten einkaufen gehen.
Das ist einfach nur unverschämt, und meine Meinung ist, wer sich so verhält, der braucht sich nicht wundern wenn ihm die Kosten für den Arbeitsaufwand belastet werden. Mag es so rechtend sein oder nicht, ich persönlich finde es richtig. |
|
|
|
Verfasst am: 03.08.2004 09:31 |
|
|
ich hab gerade mal nachgefragt, wir hier berechnen nichts fuer ruecklastschriften (auch nicht bei mangelnder kontodeckung).
ansonsten schliesse ich mich voll nadjeschda an. man sollte doch zumindest ungefaehr im ueberblick haben, was man so ausgegeben hat und was noch auf welchen konten liegt.
und die banken sollten auf jeden fall immer vorher pruefen was denn da los ist (meine bank hat mir auch 30 euro nicht uebel genommen, die ich ueber meinem kreditkartenlimit war, eben weil ich ausreichend guthaben hatte! und da hab ich auch nichts gezahlt!). |
|
|
|
Verfasst am: 03.08.2004 19:36 |
|
|
@ wlbbroker
Deshalb hatte ich ja auch geschrieben, das ich das nur bei den Konten veranlassen würde, bei denen das "dauerhaft" vorkommt. Haben wir auch einige Spezies.
Eine "generelle" Gebührenerhöhung meinte ich damit nicht :)
der Sommer ist da :) |
|
|
|
Verfasst am: 03.08.2004 19:41 |
|
|
@Nadjeschda
das Problem ist nur, das das was "wir" persönlich richtig finden, hier keine Rolle spielt...
Gruß |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
| 3
| 4
| >> )
|
|